Neues von der Pflegereform
(Pfaffenhofen, wk)Großen Zulauf hatte die Veranstaltung des „Bündnisses für Familie“ im Caritas Zentrum Pfaffenhofen zum Thema Pflegestärkungsgesetz II, das ab Januar 2017 für die Pflege einige Neuigkeiten bringt, nicht nur eine andere Begutachtung der Pflegefälle durch den medizinischen Dienst, sondern auch höhere Pflegegelder und -leistungen, die jetzt auch besser miteinander kombiniert werden können. Auch Menschen mit Demenz profitieren davon.
Thomas Dlugosch
Den Abend mit den wichtigsten Änderungen hatten sich drei Referenten Thomas Dlugosch (Caritas), Helga Inderwies (Alzheimer Gesellschaft) und Doreen Leonhardt (Regens Wagner Offene Hilfen) aufgeteilt. Thomas Dlugosch ging anfangs allgemein auf die grundlegenden Änderungen ein, erklärte den neu gefassten Begriff der Pflegebedürftigkeit. Statt der bisher drei Pflegestufen gibt es zukünftig fünf Pflegegrade. Künftig sollen alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung bekommen, egal ob sie körperlich, geistig oder psychisch auf Dauer oder für mindestens 6 Monate beeinträchtigt sind. Maßgebend ist der Grad der Selbständigkeit. Thomas Dlugosch informierte auch über den Ablauf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der die gesamte Lebenssituation der Pflegebedürftigen abklärt. Die dort festgestellten Notwendigkeiten von Präventionsmaßnahmen oder Hilfsmitteln bedürfen dann keiner weiteren ärztlichen Rezepte mehr, sondern können gleich umgesetzt werden. Bei der ganzheitlichen Begutachtung wird die Situation von Pflegebedürftigen nach insgesamt 6 Modulen untersucht. Das neue Gesetz verzichtet auf Plfegeminuten, sondern geht auf den Grad der Selbständigkeit ein. Dlugosch ging dabei auf die Module 1 bis 3 ein, die Mobilität, die kognitiven Fähigkeiten und die Verhaltensweisen. Wobei jedes Modul noch in verschieden Kriterien unterteilt ist, die bestimmte Grad der Selbständigkeit ausdrücken. Und in jedem Kriterium werden Punkte vergeben.
Helga Inderwies
Helga Inderwies erläuterte danach die Module 5 bis 6, die Belastung durch Krankheit und Therapie sowie die Gestaltung des Alltags. Bei Modul 5 werden Medikation, Injektionen oder die intravenösen Zugänge nach 16 verschiedenen Kriterien untersucht. Bei der Gestaltung des Alltags gibt es sechs verschiedene Kriterien mit wiederum den Einzelstufen der Selbständigkeit. Jedes der sechs Module geht mit einer unterschiedlichen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl ein und der Pflegegrad wird anhand einer Tabelle durch die Zuordnung der Gesamtpunkte festgelegt, von Pflegegrad 1 bis 5, wobei der Pflegegrad 5 von 90 bis 100 Punkte reicht.
Doreen Leonhardt ging dann auf die Pflegegelder und Pflegesachleistungen ein, die im Vergleich zum bisherigen Stand angehoben wurden. Sie konnte auch die unsicheren Besucher beruhigen, denn jetzige Pflegefälle werden automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet, dabei wird noch unterschieden ob es eine alte Pflegestufe mit oder ohne Alterskompetenz ist, denn Menschen mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz werden gleich in einen höheren Pflegegrad eingestuft, zum Beispiel Pflegestufe I mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz landen nicht in Pflegegrad 2, sondern gleich in Pflegegrad 3.
Es war den vielen Besucherinnen und Besuchern aller Altersklassen anzusehen, dass das gesamte Thema recht kompliziert ist, doch sie hatten zumindest einen groben Überblick bekommen, um zumindest für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder gewisse Stolperstellen im Begutachtungsprozess zu kennen, wie es eine Teilnehmerin ausdrückte.
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