Erhöhte Temperatur schlecht für Baum des Jahres
(Geisenfeld, rt)Symbolbild: Raths
Zur Winterversammlung des Forstreviers Hög lud kürzlich Benjamin Scharnagl, der zuständige Revierleiter beim Pfaffenhofener Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, ins Geisenfelder Gasthaus Glas. Dort warnte der Förster vor dem unbedachten Anbau der Fichte, die heuer „Baum des Jahres“ ist. Daneben ging es aber auch um Brennholz und Verkehrssicherungspflicht.
Wie sich die Wetter-Ereignisse künftig auswirken, kann man auch mit den derzeitigen Klimaprognosen nicht vorhersagen. Aber es gibt waldbauliche und betriebliche Handlungsoptionen, um das Schadensausmaß zu verringern. Fichtenmonokulturen bergen ein gewisses Risiko, worauf Scharnagl hinwies. Die Schadanfälligkeit durch Schnee, Sturm, Borkenkäfer und Dürre sei beim Anbau zu berücksichtigen, ebenso wie ihre Temperaturansprüche. Während bereits jetzt schon im Landkreis Pfaffenhofen in der Vegetationsperiode von Mai bis Oktober im Mittel die Temperaturen von 14,8 bis 16 Grad Celsius schwankten, läge das Optimum der Fichte bei 8,42 Grad Celsius durchschnittlicher Jahrestemperatur. Dies begünstige auch die Entwicklung des Borkenkäfers. Scharnagls Empfehlung lautete deswegen, einen gesunden Mischwald aufzubauen. Obendrauf gebe es dafür auch staatliche Fördermittel.
Matthias Ritzer, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Pfaffenhofen (WBV), sprach von keinen großflächigen Borkenkäferkalamitäten im Landkreis. Frisches Fichten-Langholz sei gefragt während die Buche und Papierholz nicht vergleichbar nachgefragt würden. Auch der Brennholzpreis sei unter anderem nach anhaltend günstigen Ölpreisen wieder rückläufig.
Der Verkehrssicherungspflicht, wonach Waldeigentümer, deren Wald etwa an einer öffentlichen Straße oder einer Bahnlinie liegt, verpflichtet sind, schädliche Einwirkungen, die von seinem Grundstück ausgehen und den Straßen- oder Bahnverkehr gefährden, zu vermeiden, widmete sich WBV-Förster David Hauser. Es bestehe dabei die Verpflichtung, den betroffenen Bestand regelmäßig auf umsturz- oder bruchgefährdete Bäume sowie Totholz zu kontrollieren. Sind Personen dadurch in Gefahr, müssen die betroffenen Bäume unter Umständen ganz entnommen werden. Allerdings hätten Waldbesucher im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Betretungsrechtes waldtypische Gefahren wie morsche Äste und umstürzende Bäume in Kauf zu nehmen. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes ja dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind.
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