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Windkraft-Planung: "Haben wir etwas falsch gemacht?"

(Pfaffenhofen, wk)

Auf der Sitzung des Kreis-Umweltausschusses stellte Kreisrat Josef Steinberger (AUL, Vohburg) die Frage in den Raum: "Haben wir bei der Windkraftplanung etwas falsch gemacht"?" Er war erschrocken über hasserfüllte Kommentare, eine Spaltung in den Gemeinden zwischen Befürwortern und Gegnern und über die plötzlichen unterschiedlichen Aussagen von Parteien, obwohl der Teilflächennutzungsplan Windkraft mit großer Einigkeit aller Gemeinden und Parteien verabschiedet worden sei.


Umweltausschuss Symbolfoto Archiv wk

 

Die Windkraftplanung sei kreisweit in allen Gemeinden vorgestellt und diskutiert worden, nur in vereinzelten Gemeinden hatte es kurzzeitige Proteste (z.B. in Rohrbach) gegeben, doch schlussendlich sei man kreisweit zu einem Kompromiss gekommen. Somit hätten die Bürger und alle Beteiligten gewusst, wie die zukünftige Entwicklung sei. Außerdem sei immer klar gewesen, dass es in der Hand jeder einzelnen Gemeinde lag, ob und wie sie die Grobplanung umsetzen wollen. Steinberger konnte deshalb die vielfache Anti-Haltung nicht verstehen, auch nicht, dass vereinzelt gefordert wurde, wieder aus der Planung auszusteigen und auf 10-H umzuschwenken.
Landrat Martin Wolf (CSU) bestätigte, dass die gesetzliche Situation grundsätzlich den Bau von Windrädern erlaube und der Landkreis und die Gemeindepolitiker es in der Hand hätten, ob und wo es Windräder gebe. Der Teilflächennutzungsplan sei die bestmögliche Planungsregelung gewesen, um den Bau von Windkraftanlagen zu steuern. Und ihm sei von verantwortlicher Seite auch niemand bekannt, der den Teilflächennutzungsplan außer Kraft setzen wolle. Die Gemeinderäte hätten vor Ort die Entscheidungsmöglichkeit. Insgesamt bestehe im gesetzlichen Kontext eine Regelung, die niemand ersetzen könne. Kerstin Schnapp (Grüne) und Altlandrat Rudi Engelhard (CSU) wiesen darauf hin, dass die Menschen erst jetzt bei den gebauten Windrädern die Dimensionen realisieren würden und Engelhard ergänzte, dass immer mehr Windräder in Wälder gebaut würden. Doch durch die neue Regelung zur Ausschreibung von Windkraftanlagen (das Unternehmen gewinnt, das die geringsten EEG-Zuschüsse abfordert) würden in Zukunft noch mehr Windräder in Norddeutschland realisiert und Bayern sei dann weniger betroffen. Doch auch im Norden würden die Gemeinden realisieren, dass die Touristen in ihren Regionen weniger würden, so Engelhard. Anton Steinberger (CSU, Bürgermeister Ilmmünster) war überrascht, wie die Diskussion zu diesem Thema in seiner Gemeinde ablief. Der Gemeinderat war einstimmig für Windräder und hatte das Bauplanungsverfahren eingeleitet, um im Verfahren festzustellen, ob es Widerstände gebe. Nach dem Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids würden viele Menschen jetzt nicht verstehen, dass es trotzdem möglich sein kann, dass ein Unternehmen mit kleineren Windrädern (2 á 150 m) als bei den von der Bürgerenergie-Genossenschaft geplanten größeren Anlagen (3 á 230 m) ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sei und dass die Windräder trotz negativem Bürgerentscheid trotzdem gebaut werden dürfen, wenn sie alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen würden. Ein Unternehmen wie Eon könne sich eben günstige Kredite verschaffen, die Bürgerenergie-Genossenschaft wollte aber den Bürgern vor Ort eine Dividende für ihre Einlagen zahlen - das erkläre den Unterschied.
Ein anderes Thema im Umweltausschuss war die Fortführung des "Heidelerchen-Projekts", denn im Landkreis besteht eine beachtliche Population von Heidelerchen in den Holldauer Hopfengärten. Das Förderprogramm würde Ende 2016 auslaufen und sollte wegen des Alleinstellungsmerkmals des kleinen Vogels in der Holledau fortgeführt werden. Die Regierung von Oberbayern ist bereit, das Projekt weiterhin (reduziert) zu fördern, wenn auch der Landkreis sich weiterhin beteiligt. Die Entscheidung fiel einstimmig. Ebenfalls einstimmig wurde die Fortführung des kreiseigenen Förderprogramms "Energieeinsparung" beschlossen. In 2015/16 wurden 50 Prozent der Fördermittel von Hauseigentümern, überwiegend für Fenstersanierungen und Heizungspumpen-Erneuerungen, abgerufen. Dieses Programm wird auch 2017 mit 50.000 Euro fortgeführt. Ebenfalls im Interesse der Energiewende war die Entscheidung für die Entwicklung eines Solar-Katasters für den Landkreis, bei dem später jeder Hauseigentümer per Internet für sein Gebäude überprüfen kann, ob und wenn ja wie groß eine Photovoltaikanlage geeignet und wirtschaftlich ist. Ein solches Kataster besteht bereits im Landkreis Ebersberg (http://www.solare-stadt.de/kreis ebersberg/Solarpotenzialkataster).

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