Auch kleine Betriebe sollen sich weiterentwickeln dürfen
Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Das darin enthaltene Leitziel der Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Systems soll kleineren Betrieben in der Hopfenstadt Flächen zur Verfügung stellen, damit diese sich weiterentwickeln können, weil die gesuchten Flächen im Stadtgebiet nicht vorhanden sind. Im Stadtrat herrschte über das Vorhaben in der jüngsten Sitzung große Einigkeit.
Mit der Ausweisung von Gewerbegebieten soll auch kleinflächigen, handwerklich geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.
Frau Dipl.-Ing. Marion Linke (Büro Linke + Kerling in Landshut) erläuterte, dass v. a. durch das neue LEP das sog. Anbindegebot gelockert werden soll, welches für die Ausweisung von interkommunalen, kleinflächigen Gewerbegebieten sowie bei Flächen an Autobahnen Vereinfachungen bringen. Für das geplante Gewerbegebiet in Marzill dagegen, hätte der LEP-Entwurf in seiner jetzigen Verfassung keine Vorteile, daher die Forderung, dass die 3 ha Schwelle fallen sollte.
Auf Nachfrage von Stadrat Fellner (CSU) erläutert Frau Linke das weitere Verfahren: Noch bis zum 15. November 2016 haben die angeschriebenen Kommunen, Verbände und Behörden Zeit Einwendungen geltend zu machen. Diese werden dann geprüft und für eine neue Lesung im Landtag aufgearbeitet. Ob es zu einer zweiten Anhörungsrunde kommt, ist unwahrscheinlich, liegt aber im Ermessen des Ministeriums.
Fellner erkundigte sich, ob es sinnvoll sei die Landtagsabgeordneten einzubeziehen. Frau Linke gab an, dass die Aufweichung des Anbindegebots ohnehin schon staatlich gewollt ist, auch wenn die Naturverbände dies natürlich anders sehen.
Stadtrat Pöppel (ÖDP) vermisste im LEP-Entwurf eine Initiative zur Energiewende, auch dem Flächenverbrauch werde nicht entgegengetreten: Bereits jetzt werden täglich 11 ha Fläche verbraucht, im Jahr sind dies 40 km². Die sei eine Last für die kommenden Generationen.
Die Lockerung des Anbindegebots bedeute einen Angriff auf den Kultur- und Lebensraum in Bayern, siehe auch etwa beim Kernwegenetz, am Riedberger Horn oder der dritten Startbahn am Flughafen München oder dem staugestützten Donauausbau.
Hier werde die natürliche Infrastruktur zerstört. Der LEP-Entwurf enthalte keine Vorschläge zum Erhalt der Artenvielfalt, der Naturressourcen oder wie der Zersiedelung entgegengetreten werden kann. Eine Nachverdichtung in Gewerbegebieten finde ebensowenig statt, wie die Öffnung alter Hofstellen für Gewerbe oder wie die Sanierung von Industriebranchen, wobei letztere finanziell gefördert werden solle, damit ein Anreiz bei den Investoren bestehe, auf bereits vorhandene Flächen zu gehen.
Er teile nicht die Meinung, beim ländlichen Raum handle es sich um eine strukturschwache Region, die grundsätzlich gefördert werden müsse. Es könne nicht sein, dass kleine und mittelgroße Städte zum Flächenverbrauch gezwungen werden, damit eine Infrastruktur für die großen Städte entstehe.
Städte wie München profitieren davon, weil z. B. die Wasserversorgung Münchens aus dem ländlichen Raum komme. Insgesamt könne die ÖDP-Fraktion daher nicht dem Beschluss zustimmen, da die Richtung der Staatsregierung im Beschluss unterstützt werde.
Auf Nachfrage von Stadtrat Brücklmeier (SLU) ob mit dem neuen LEP nun Kleingewerbe an Ortsrändern möglich sind erwiderte Frau Linke vom Planungsbüro, dies sei nicht grundsätzlich möglich.
Aus der Sicht der Stadt Mainburg erscheint das Kriterium der Zulassung kleiner Betriebe unter 3 ha Betriebsgröße an nicht angebundenen Standorten ein wesentliches Kriterium zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur.
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