Herbstaufgabe: Verbesserungen bei Heil- und Hilfsmitteln
(Pfaffenhofen, rt)
Beim kürzlich abgehaltenen „Sommerinterview“ des CSU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Freising-Pfaffenhofen, Erich Irlstorfer, thematisierte der Politiker gegenüber der Regionalpresse mehrere aktuelle gesundheitspolitischen Aufgaben. Wie bereits von unserer Zeitung angekündigt, berichten wir darüber in loser Folge. Heute zum Thema Heil-und Hilfsmittel.
„Im Herbst wird das ein bestimmendes Thema sein“, sagte Irlstorfer. Dass die Krankenkassen bei Heil- und Hilfsmittelnauf die günstigsten Produkte bestünden, könne so nicht zur Leitlinie bei der für die kommenden Monate geplanten Neufassung des Heil- und Hilfsmittelgesetzes gemacht werden.
Am Beispiel von Erwachsenen-Windeln machte der Abgeordnete deutlich, dass bei Heil- und Hilfsmitteln nicht nur ökonomische Aspekte eine Rolle spielen dürften. Es gehe darum, etwa bei Ausschreibungen eine auch gesetzlich definierte Qualitätsebene mit einzubeziehen. Dafür wolle er sich einsetzen, auch vor dem Hintergrund, dass CDU und CSU mitunter „enorme Unterschiede“ in ihren Meinungen dazu hätten. „Wir reden hier von Individuen, die wir nicht über einen Kamm scheren dürfen!“ Hilfsbedürftige Menschen hätten ein Recht auf gute Versorgung nach medizinisch aktuellem Stand. „Es muss natürlich auch bezahlbar sein“, schränkte Irlstorfer zwar ein, doch „als zuständiger Abgeordneter der CSU für Pflege im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags werde ich mich vehement im laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die Versorgungssituation von hilfsbedürftigen Menschen in der Pflege verbessert wird.“ Versorgung, die sich ausschließlich an Einsparungsmöglichkeiten für Krankenkassen orientiert, lehne er ab.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern - wie Krankenhäusern, niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte - im Gesundheitswesen definiert Hilfsmittel folgendermaßen: Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das entsprechende Verzeichnis umfasst daher sehr unterschiedliche Hilfsmittel, von der Inkontinenzwindel, über Rollstühle bis hin zu Prothesen. Bei der Vergabe von Hilfsmitteln bestehen verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, sodass unter anderem manche Krankenkassen in der Vergangenheit vor allem die Vergabe von Inkontinenzprodukten an ihre Patienten über Ausschreibungen regelten, wodurch die Preise gedrückt wurden.
„Inwiefern eine ordnungsgemäße Versorgung von Patienten mit solchen geringen Monatspauschalen möglich ist, ist eine Frage, die sich die Vertreter dieser Krankenkassen stellen lassen müssen“, sagt Irlstorfer. Diese geringen Monatspauschalen führten nämlich oftmals zu einer mangelhaften Versorgungssituation für die Patienten.
Nun plant die Bundesregierung ein neues Heil- und Hilfsmittelgesetz. Das umstrittene Ausschreibungsverfahren soll damit zwar voraussichtlich nicht abgeschafft, aber gelockert werden. Dadurch sollen die Aufträge sich nicht mehr nur am günstigsten Preis, sondern auch an Qualitätskriterien gekoppelt werden.
Bei der Hilfsmittelversorgung stehen den Kassen gesetzlich verschiedene Instrumente zur Auswahl der Zuliefererunternehmen zur Verfügung, unter anderem Ausschreibungen. Dieses Instrument wird von einigen, nicht von allen Krankenkassen wahrgenommen.
Manche Krankenkassen, die Ausschreibungen im Hilfsmittelsegment vornehmen, orientieren sich hierbei hauptsächlich am niedrigsten Preis des möglichen Zulieferers. Das geht oftmals zu Lasten der Versorgung von pflegebedürftigen Patienten, die dann höherwertige Produkte auf eigene Kosten beschaffen müssen. Ausschreibungen sollen sich künftig nicht nur am niedrigsten Preis orientieren, um eine bessere Patientenversorgung sicherstellen zu können. Die Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz eine Stärkung des Wahlrechts der Versicherten bei der Hilfsmittelversorgung erreichen. Den Krankenkassen soll vorgegeben werden, auch bei Versorgungen auf Ausschreibungswege dem Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen mehrkostenfreien Hilfsmitteln zu ermögliche
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