Sie machen Urlaub – und Ihr Haustier?
(Pfaffenhofen, hal)Foto: Paul Ehrenreich
In wenigen Wochen beginnen die großen Ferien, der Urlaub ist akribisch geplant bis hin zur Farbe der Badehose, und der leckere Cappuccino steht praktisch schon vor dem geistigen Auge. Und dann, meist viel zu spät, die Frage lautet dann oft: wohin eigentlich mit dem Haustier? Sandra Lob, Leiterin der Tierherberge Pfaffenhofen, kennt weiß Rat.
Wenn das Haustier nicht mitreisen soll oder kann, muss schnell ein Plätzchen gefunden werden. Kurz vor den Sommerferien ist das manchmal nicht so einfach. Zum einen sind die Plätze in Tierpensionen während der Urlaubszeit meist frühzeitig ausgebucht. Zum anderen Zwar nehmen viele Tierheime Pensionsgäste auf, müssen aber mit eigenen Kapazitäten haushalten, weil gerade in dieser Zeit viele Fundtiere aufgenommen werden müssen. Was also nun?
Die beste Lösung ist, einen tierlieben Nachbarn zu bitten, ob er sich in dieser Zeit um den Vierbeiner kümmert. Katzen bleiben am liebsten in ihrer gewohnten Umgebung und werden dort versorgt; Hunde sind da etwas experimentierfreudiger und gehen gerne auch mal probewohnen in einer anderen Umgebung. Um den bitteren Trennungsschmerz etwas zu versüßen, darf der Hund Liebgewonnenes mitnehmen: Spielzeug, sein Körbchen oder die Kuscheldecke. Nicht zu vergessen: die Lieblings-Leckerlies (Machen Sie dann aber den Tiersitter darauf aufmerksam, wie viele Leckerlies und wieviel Futter pro Tag maximal gefüttert werden dürfen). Optimal ist es, wenn man jemanden findet, der selbst Tiere hat. Motto: „Kümmerst Du Dich um mein Tier, kümmere ich mich um Deines.“
Hinterlassen Sie in diesem Fall die Adresse eines Tierarztes sowie Ihre Telefonnummer am Urlaubsort, für den Fall, dass der Liebling krank werden sollte. Ihr Tier ist hoffentlich gechippt und registriert? Das erleichtert das Wiederfinden, sollte der Urlaubsgast mal erschrecken und das Weite suchen.
Eines sollte nicht passieren: dass der Liebling so endet, wie Tausende andere in der Urlaubszeit – seinem Schicksal überlassen und jämmerlich angebunden an einer Autobahn. Ein tierpolitischer Sprecher der Tierschutzorganisation von TASSO: „Das Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“
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