Trickserei geht voll daneben - Haftstrafe wegen illegaler Asbestentsorgung steht im Raum
(Reichertshofen, rt)
Kein Kavaliersdelikt ist die illegale Entsorgung von gesundheitsgefährdenden Stoffen zu denen auch Asbest zählt. Ein besonders dreister Fall von Umweltkriminalität ereignete sich jetzt in Reichertshofen. Das Besondere daran: Der Täter versuchte obendrein, die Polizei und Staatsanwaltschaft auszutricksen. Das kam naturgemäß nicht gut an und die Folgen werden für den Mann gravierend sein.
Damit hat sich der Umweltsünder keinen Gefallen getan: Nachdem der 50-Jährige bereits im Februar dieses Jahres angezeigt worden war, hinter seinem Grundstück an der Ingolstädter Straße auf Gemeindegrund asbesthaltige Dachwellplatten zu deponieren, hat er der dafür fachlich zuständigen Wasserschutzpolizei Beilngries zufolge die Auflage erhalten, das asbesthaltige Material innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei einem dazu berechtigten Unternehmen gegen Nachweis fachgerecht zu entsorgen. Der Täter hat jedoch nach Vermutung der Polizei wohl auch, um Entsorgungskosten zu sparen, nur einen Teil der Platten wirklich ordnungsgemäß entsorgt. Den Rest hat er einfach auf seinem Grundstück gelagert.
Tatsächlich habe der Beschuldigte der Polizei fristgerecht einen Nachweis über 150 Kilogramm entsorgten gesundheitsgefährdenden Abfall vorgelegt, so die Polizei. Das angegebene Gewicht sei den ermittelnden Beamten jedoch im Vergleich zu den im Februar Mitten in Reichertshofen festgestellten Abfallmengen verdächtig gering vorgekommen.
Deswegen rückte die Polizei nochmals in die Marktgemeinde aus, um den Tatort erneut zu inspizieren. Die Beamten stellten dabei fest, dass „ein nicht unerheblicher Teil der Asbestplatten“ einfach von dem Gemeindegrund auf das angrenzende Grundstück des Beschuldigten verlagert wurde. Der Mann bekommt nun erneut unangenehme Post von der Ingolstädter Staatsanwaltschaft zugeschickt.
Für derartige Straftaten, etwa auch dem unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen, der unter den Straftatbestand der Chemikalien-Verbotsverordnung fällt, seien neben Geldstrafen vom Gesetzgeber auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen, so ein Polizeisprecher gegenüber unserer Zeitung.
Asbest ist wegen aufgrund seiner nachgewiesener Gesundheitsschädlichkeit innerhalb der EU komplett verboten. Weil der Stoff in den 1970er Jahren häufig in Gebäuden verbaut wurde, insbesondere zur Isolierung und Dämmung, taucht er heute bei Bauarbeiten immer wieder auf. Das größte Risiko geht vom Asbeststaub aus, denn das ungefilterte Einatmen führt zu Schrumpfungsprozessen im Bindegewebe der Lunge und kann Lungen-, Rippen- und Bauchfellkrebs verursachen. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung variieren je nach Standort und übertreffen jene normalen Mülls in der Regel um ein Vielfaches. Dieses Geld wollen sich manchen sparen und werden so schnell zu Kriminellen.
„Sind Dachwellplatten oder Fassadenplatten einmal abgebaut, müssen sie umgehend fachgerecht verpackt und entsorgt werden und dürfen auch nicht auf dem eigenen Grundstück gelagert oder anderweitig wiederverwendet werden“, heißt es von der Wasserschutzpolizei.
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