Maibaumstehlen - so geht’s nicht!
(Pfaffenhofen, rt)Symbolbild: Raths
Maibaumdiebstahl ist gelebte Tradition in Bayern. Und es ist wohl auch der einzige Diebstahl, der gesellschaftlich akzeptiert wird. Allerdings nur dann, wenn sich die Diebe an eine Reihe ungeschriebener Gesetze halten. Was im vorigen Jahr am Doderhof bei Uschi Kufer in Pfaffenhofen abgelaufen ist, hat damit allerdings nicht mehr viel zu tun.
Heute warnt die Brauchtumspflegerin vor solchen kriminellen „Späßen“.
Mitte April des vergangenen Jahres wurde aus einer Scheune am Doderhof ein Maibaum gestohlen. „Das Maibaumstehlen ist so traditionell wie das Maibaum aufstellen selbst“, sagt Kufer. Das sei auch völlig in Ordnung, weil der gestohlene Baum in der Regel mit einer deftigen Brotzeit, oft mit einem kleinen Fest mit Musik ausgelöst werde. „Alle Maibaumdiebe, die unserer bayerischen Maibaumtradition verbunden sind, sollten eigentlich um die ‚ungeschriebenen Gesetze‘ und Gebräuche, die es auch beim Maibaumstehlen zu beachten gilt, wissen.“
Diebstahl und Hausfriedensbruch
Leider haben sich im Fall des Doderhofes die Diebe nicht an diese quasi stillschweigende Übereinkunft gehalten. „Der Maibaum wurde zwar aus der Scheune geholt, bis heute hat sich jedoch niemand gemeldet. Es wurde auch keine schriftliche Nachricht, kein Bekennerschreiben, hinterlassen“, klagt Kufer. Es sei jedoch Brauch und Sitte, dass sich Maibaumdiebe nach so einer "Tat" melden und ihre Forderungen stellen. „Von dem Baum habe ich bis zum heutigen Tag nichts mehr gesehen und er ist verschwunden geblieben.“ Ein derartiges Vorgehen habe mit Maibaumbrauchtum absolut nichts mehr zu tun, sagt Kufer mit ärgerlicher Stimme. Hier handle es sich schlichtweg um Hausfriedensbruch und kriminellen Diebstahl.
„Derartige Personen sollten sich besser vorher über echte Traditionspflege und die damit zusammenhängenden Gebräuche informieren. Es ist beschämend, dass es immer wieder derartige ausfällige ‚Typen‘ gibt, die bayerische Maibaum-Brauchtumspflege derart mit Füßen treten. Schade!“ Auf eine Anzeige bei der Polizei hat Kufer verzichtet, denn sie wollte um die Sache kein großes Aufheben machen. Doch potentielle Nachahmer sollten dadurch gewarnt sein. Diebstahl mit kriminellem Hintergrund verträgt sich mit Brauchtum nämlich nicht und kann gegebenenfalls schnell ins Gefängnis führen.
Diese - allerdings unverbindlichen - Regeln gelten fürs Maibaumstehlen:
Nur bereits gefällte Bäume dürfen gestohlen werden. Aufgestellte Bäume sind Tabu. Der Baum und sonstiges, wie beispielsweise Türen oder Schlösser, dürfen bei dem gewaltfreien Diebstahl nicht beschädigt werden. Bereits wenn ein Bewacher seine Hand auf den Stamm legt, darf dieser nicht mehr angerührt werden. Sofern die Diebe innerhalb der Gemeinde beim Abtransport überrascht werden, müssen sie ihre Beute zurückgeben. Bei den Rückgabeverhandlungen dürfen keine überzogenen Forderungen gestellt werden. Führen die Rückgabeverhandlungen zu keinem Ergebnis, müssen die Diebe den erbeuteten Maibaum, versehen mit einem schwarzen Fähnchen oder einer Tafel mit einem Hinweis auf die Nichtauslösung, im eigenen Ort aufstellen.
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