Wallners Wirren um die Windkraft
(Wolnzach, hr)Das Windrad bei Schweitenkirchen Archiv/Foto: Regler
Man kennt ihn nun schon zur Genüge, denn es war ja nicht das erste Mal, dass der BGWler den Antrag stellte, aus dem Teilflächennutzungsplan für die Windkraft auszusteigen. Doch mit dem Hinblick auf das zu erwartende Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts bekam der Antrag eine besondere Brisanz.
„Ich glaube, dass mein Fraktionskollege mit diesem Antrag nicht optimal liegt“, so Josef Schäch auch mit der Bitte, er möge ihn doch zurückziehen, denn alleine wegen der aktuellen Klage und der Einschätzung so mancher Juristen, dass die 10-H-Regelung möglicherweise nicht verfassungskonform sei, befindet man sich mit dem Teilflächennutzungsplan auf einem gesicherten Weg. Dass die Errichtung von Windkraftanlagen immer auch die Anwohner auf den Plan ruft, das zeigen nicht nur die Überlegungen der Bürgerenergiegenossen in Förnbach, vier weitere Anlagen zu errichten, sondern eben auch die Gemeinderatssitzung in Wolnzach. „Uns liegt derzeit kein einziger Antrag auf unserem Gemeindegebiet vor“, erläuterte Bürgermeister Jens Machold. Auch im Landratsamt oder in den unmittelbar angrenzenden Kommunen gibt es aktuell keine Bestrebungen, eine Windkraftanlage zu errichten.
Dennoch war die Windkraft in Wolnzach zumindest wieder auf der Tagesordnung. Was ein Ja zum Antrag von Max Wallner letztlich für Folgen haben könnte, machte der Rathauschef dabei auch sehr deutlich: „Schon jetzt umfasst die 10-H-Regelung nur den baulichen Innenbereich. Sie gilt nicht für den Außenbereich.“ Genauer gesagt, beispielsweise in Lehen und auch andere kleine Weiler wären sehr viel niedrigere Abstände möglich, als sie der Teilflächennutzungsplan festgeschrieben hat. „Wir liegen hier aktuell für den Außenbereich bei 650 Metern und im Innenbereich bei 950 Metern“, erläuterte der Rathauschef.
Sollte nun also die 10-H-Regelung vom Bayerischen Verfassungsgericht gekippt werden, dann gilt im Landkreis weiter der Teilflächennutzungsplan, welcher nicht nur die Abstände festlegt, sondern über Konzentrationsflächen auch verhindert, dass Gemeinden von solchen Anlagen eingekreist werden können. „Nur in den dort aufgeführten Flächen ist es möglich Anlagen zu errichten und auch dann ist die Gemeinde federführend daran beteiligt, dann aus dem Flächennutzungsplan muss über einen entsprechenden Bebauungsplan Baurecht geschaffen werden. Würde man nun den anwohnerfreundlichen Teilflächennutzungsplan aufgeben und das Verfassungsgericht die 10-H-Regelung kippen, bleibe am Ende die aktuelle Bundesgesetzgebung übrig. Und hier steht ganz klar nur die Lärmemission im Fokus. „Wir würden dann von deutlich geringeren Abständen sprechen, als wir sie aktuell festgeschrieben haben“, so Machold.
Insgesamt zählt man zwar noch zu einer Minderheit, die eine Windkraftplanung hat, doch gerade im Hinblick auf ein mögliches Urteil gegen die 10-H-Regelung sieht man wohl auch dort dringenden Handlungsbedarf. Im Wolnzacher Gemeinderat sah man diesen am Ende nicht, und votierte mehrheitlich gegen den Antrag von Max Wallner. Lediglich in seinem Fraktionskollegen Peter Rech fand er einen Mitstreiter.
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