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Alles wieder auf Null

(Langenbruck, rt)

Architekturzeichnung: raum-modul, Florian Schweiger

 

War es womöglich nur ein Missverständnis zwischen dem Reichertshofener Gemeinderat und dem Pfarrer Michael Schwertfirm? Wurde quasi über viele Monate hinweg ein wichtiger Sachverhalt nicht eindeutig besprochen? Im Fall des geplanten Kunstwerks für die Langenbrucker Aussegnungshalle scheint dies so zu sein. Jedenfalls hat das Gremium gestern Abend einen bereits gefassten Vergabebeschluss für die Umsetzung wieder aufgehoben. Damit beginnt die Suche nach einem neuen Schmuckstück für die Halle von vorne.

Während es für den Langenbrucker Pfarrer Michael Schwertfirm offenbar immer klar war, dass der Entwurf von Paters Benedict Schmitz nur von der Mayer'schen Hofkunstanstalt München umgesetzt werden kann - der Pater arbeitete jahrzehntelang in der künstlerischen Umsetzung seiner Entwürfe nur mit diesem Unternehmen zusammen - ging das Gremium mit Bürgermeister Michael Franken (JWU) an der Spitze seit September 2014 davon aus, dass der Gemeinde von Schwertfirm eine „uneingeschränkte“ Nutzung eingeräumt wurde.

Der Langenbrucker Pfarrer bekam zu Lebzeiten Pater Benedicts den Entwurf für das Glasbild geschenkt. Schwertfirm hat kurz vor der gestrigen Gemeinderatssitzung schriftlich sein Einverständnis zurückgezogen, sofern der Entwurf nicht von der Mayer'schen Hofkunstanstalt München ausgeführt wird. In der Märzsitzung war ja die Auftragsvergabe an die Reichertshofener Künstlerin Caroline Jung beschlossen worden, nachdem zuvor wegen Stimmgleichheit die Vergabe der Arbeiten an die Hofkunstanstalt gescheitert war. Die Entscheidung, den Beschluss zugunsten Jungs wieder aufzuheben erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund rechtlicher Konsequenzen einstimmig.

Beschlossen wurde gestern auch, dass sich weder ein Ausschuss noch ein Arbeitskreis abermals mit einem Kunstwerk für die Aussegnungshalle befassen soll. Dies wird vielmehr in einer der kommenden Gremiumssitzungen geschehen.

Hallertau.info wird über die Debatte der Räte in einem gesonderten Beitrag ausführlich berichten.
 

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