Entscheidung für Wasserschutzgebiet Grafendorfer Forst
(Rudelzhausen, cg)
In der jüngsten Gemeinderatsitzung Rudelzhausen stand bereits zum 2. Mal das Thema Wasserschutzgebiet Grafendorfer Forst auf der Tagesordnung. Beim ersten Mal noch zurückgestellt, konnte diesmal eine Einigung erzielt werden. Zur Klärung des Sachverhaltes waren Evl Anders vom Planungsbüro Prösl und Alois Siebler vom Wasserzweckverband eingeladen worden.
Strittiger Punkt bei der ersten Verhandlung war die Ausbreitung des Wasserschutzgebietes, die laut anderslautender, ursprünglicher Informationen nicht nur den Grafendorfer Forst sondern teilweise auch angrenzende landwirtschaftliche Flächen einschließt. Vor allem die mangelnden Informationen für die betroffenen Grundstückseigner stieß den Gemeinderäten damals übel auf. Diese Frage wurde allerdings auch diesmal nicht restlos geklärt, dafür gab es von Frau Anders zahlreiche Informationen über die verschiedenen Zonen und die daraus resultierenden Auflagen. Laut Aussage von Frau Anders gäbe es in den engsten Zonen 1 und 2 zwar strikte Auflagen, die aber nur das Waldgebiet direkt beträfen. In der 3. Zone, in der sich auch die landwirtschaftlichen Grundstücke befinden, gäbe es "kaum relevante Auflagen", was aber die Gemeinderäte Andreas Kellner und Johann Neumeier doch etwas anders sahen. So dürfe dort kein Hopfengarten neu errichtet oder Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, was durchaus eine Einschränkung bedeute. Neumeier plädierte erneut für eine Infoveranstaltung für die betroffenen Landwirte, was auch durch Alois Siebler nach der Abstimmung zugesichert wurde. Mit einer Gegenstimme (Johann Neumeier) wurde der Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Rudelzhausen als Träger öffentlicher Belange keine Einwände gegen das Wasserschutzgebiet Grafendorfer Forst, übrigens das erste im Gemeindegebiet, habe.
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