Wie geht es weiter in Sachen Windkraft
(Wolnzach, hr)Was brennt den Oberlauterbachern auf den Nägeln? Nicht viel, denn mit der laufenden Dorferneuerung undkommenden Breitbandausbau sind die größten Brocken schon vom Tisch. Diskutiert wurde dann letztlich über die Windkraftplanung.
Dass sich in dem kleinen Ortsteil von Oberlauterbach so einiges tut, das kann man mit bloßem Auge sehen, denn nicht nur an der Weinmoosstraße wird fleißig gebaggert, auch an der Mainbuger Straße sind die Arbeiten noch in vollem Gange. Insgesamt hinkt man zwar in beiden Fällen etwas hinter dem anvisierten Zeitplan hinterher, dennoch, die Oberlauterbacher selbst sind zufrieden mit dem, was dort geschaffen wird.
Und doch gab es dann noch ein Thema, das den Oberlauterbachern unter den Nägeln brannte: Windkraft! Wie es hier nun genau weitergeht, das wollten sie wissen, schließlich ist eine der möglichen Konzentrationsflächen ganz in der Nähe. Ein wichtiges Thema sind in diesem Zusammenhang auch die Abstandsflächen. Derzeit liegen sie im Teilflächennutzungsplan bei 950 Meter zu Wohngebieten und 650 Meter zu Mischgebieten. „Ein gleicher Abstand für den Innen- und Außenbereich ist hier rechtlich nicht zulässig“, erläuterte Bürgermeister Jens Machold. Dennoch betonte der Rathauschef in diesem Zusammenhang, dass es trotz einer gemeinsamen Planung, letztlich Sache der Gemeinde ist, aus dem Flächennutzungsplan einen Bebauungsplan zu entwickeln und so ein Baurecht zu schaffen. „Hier gilt es viele Aspekte wie beispielsweise die Anbindung zu berücksichtigen“, erläuterte Machold. Auch der Naturschutz spielt in diesem Fall eine ganz besondere Rolle, denn eigens für eine Windkraftanlage zwei Hektar Wald zu roden, das kommt für die Wolnzacher nicht in Frage.
„Mit der gemeinsamen Planung haben wir nun eine Grundlage geschaffen“, so der Bürgermeister. Es ist ein erster und wichtiger Schritt, denn andernfalls könnten überall Windräder aus dem Boden schießen. Auch die 10 H Regelung würde im Falle des Außenbereichs nicht greifen und so könnten die Anlagen auf 500 Meter an die Bebauung heranrücken. Dennoch der Teilflächennutzungsplan ist erst der Beginn, in einem Schritt weiteren müsste dann der Gemeinderat einen entsprechenden Bebauungsplan entwickeln, bei dem jeder Einzelfall sehr genau geprüft wird.. „Derzeit aber gibt es noch keine konkreten Anfragen“, so Machold.
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