Der Giebel ist vom Tisch?
(Pfaffenhofen, hr)Foto: Kollmeyer
Der Giebel am Landratsamt, eine fast unendliche Geschichte. In allen Medien konnte man schon über diesogenannte Giebelaffäre lesen, auch in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses war diese wieder Thema bei den Kreispolitikern, genauer gesagt galt es, das weitere Vorgehen festzulegen.
Eigentlich ist die Sache mit dem Giebel schon rum ums Eck, wie man es auf gut bayerisch sagen würde. Längst ist er wieder abgebaut, doch die daraus resultierenden Kosten beschäftigen den Landkreis auch heute noch. Insgesamt sind durch den Rückbau Kosten von 90.228 Euro Kosten entstanden. Kosten, die letztlich auch dem Steuerzahler zur Last fallen. Auch aus diesem Grund gab man seitens des Landkreises eine Sonderprüfung beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Auftrag. Am 7. Mai erreichte nun das Landratsamt ein erster Entwurf des Berichts.
Dieser 30 Seiten umfassende Bericht konnte aber erst ab dem 18. Von den Abgeordneten eingesehen werden. Ein Grund, warum es schon vor dem eigentlichen Punkt zu Diskussionen kam. „Dieser Punkt sollte abgesetzt werden“ forderte Elke Drack seitens der SPD. Für sie war die Zeit der möglichen Einsichtnahme nicht nur zu kurz, sondern der ganze Fall des Giebels gehört aus ihrer Sicht nicht in den Bau- und Vergabeausschuss, sondern in den Kreistag. „Hier geht es letztlich um rechtliche Aspekte und über diese sollten alle abstimmen“, so Drack.
Aspekte, die Hans Prechter (CSU) so nicht gelten ließ: „Wir haben bislang alles, was den Giebel anbelangt, in diesem Ausschuss behandelt.“ Auch die Geschäftsordnung gibt dem CSUler recht. Hier heißt es in §38: „Der Bau- und Vergabeausschuss entscheidet im Rahmen des Haushaltsplanes endgültig über sämtliche Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.“ Eine Diskussion, die Landrat Martin Wolf so am Ende nicht nachvollziehen konnte. „Heute geht es noch nicht darum, dass wir einen Vergleich schließen, sondern dass wir das weitere Vorgehen abstimmen“, so der Landrat.
Dem liegt natürlich der Bericht und die daraus resultierenden Empfehlungen des Prüfungsverbandes zugrunde. Dieser schlägt vor: Zunächst sollte der Landkreis den prozessual wirksamen Abschluss des Verfahrens beim Verwaltungsgericht München abklären. Als zweiter Schritt sollte ein genehmigender Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses zur Annahme des Vergleiches erfolgen. Des Weiteren wird empfohlen, Verhandlungen mit dem Architekten und ggf. auch mit dem Freistaat Bayern um eine Beteiligung an den entstandenen Kosten zu erreichen.
Ein eindeutiges Fazit, das sich auch im endgültigen Bericht nicht mehr ändern wird. „Die Rahmendaten sind in Ordnung“; erklärt Anton Westner. So konnte der stellvertretende Landrat auch die Kritik der SPD-Abgeordneten wenig verstehen. „Ich sehe keinen Hinderungsgrund, heute das weitere Vorgehen abzustimmen“, so Westner. Auch die Mehrheit des Ausschusses sah keinen Grund, den Punkt noch einmal zu vertagen.
Letztlich stimmten die Mitglieder des Bau- und Vergabeausschusses mehrheitlich für die vorgeschlagene Vorgehensweise. So soll nun also in den kommenden Sitzungen ein entsprechender Beschluss über die Annahme des Vergleiches fallen. Gleichzeitig sollen mit dem Architekturbüro Verhandlungen über eine Kostenteilung geführt werden. Dass man in diesem Zuge auch den Freistaat in Haftung nehmen kann, sehen die Prüfer als wenig erfolgversprechend. Insgesamt soll also dieses Thema in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
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