Realschule Au: Sanierungsbedarf des Gebäudes - weiterer Ablauf
(Au/Hallertau, sia/hal)
Gut, dass die Entscheidung endlich gefallen ist und mit den Vorbereitungen begonnen werden kann. Im Zuge der Umnutzung der Mittelschule Au zur geplanten Realschule musste das Bauwerk einer gründlichen Untersuchung unterzogen werden. Sie ist zwar nicht die Schlechteste, es muss aber doch einiges saniert werden. Dazu hat das Landratsamt Freising eine Pressemitteilung herausgegeben.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 die Errichtung einer zweizügigen Realschule in Au i. d. Hallertau im Kooperationsmodell mit der Mittelschule Nandlstadt beschlossen. Hierzu wird der Markt Au dem Landkreis Freising im Wege des Erbbaurechts (66 Jahre) die Grundstücksfläche der bisherigen Mittelschule Au einschließlich des Schulgebäudes (Schulsporthalle bleibt beim Markt Au) und der zugehörigen Außenanlagen für die Zwecke der künftigen Realschule zur Verfügung stellen. Auf der Basis der Zustimmung des Bayerischen Kultusministerium vom 27.11.2014 soll bereits zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 die Aufnahme des Unterrichts in den Räumen der bisherigen Mittelschule Au mit zwei Klassen erfolgen. Es war daher eine zügige und gründliche Untersuchung des Bauwerks unter Einbeziehung der brandschutzrechtlichen Situation zu veranlassen, um den Sanierungsbedarf am Bestandsgebäude der Mittelschule Au zu ermitteln. Das Untersuchungsergebnis des durch den Landkreis Freising beauftragten Fachbüros aus München wurde vor wenigen Tagen vorgelegt. Das Fazit dieser Untersuchung ist letztlich, dass einige Sanierungsmaßnahmen als unerlässlich vor Aufnahme des Unterrichtsbeginns der Realschule durchgeführt müssen, da infolge der Umwidmung und Umnutzung des Schulgebäudes der Bestandschutz aufgehoben wird. Infolge der Umnutzung sind also bestimmte Richtlinien und Auflagen neu und zwingend zu beachten. Darüber hinaus hat sich ergeben, dass es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll wäre, einige nicht zwingend erforderliche, aber durchaus zweckmäßige Maßnahmen gleich in diesem Zusammenhang auszuführen.
Hierzu bedarf es jedoch eines längeren Zeitraums, d. h. die gesamten Maßnahmen können nicht ausschließlich in den Ferienzeiten umgesetzt werden. Die Maßnahmen wären für den Schulbetrieb eine sehr große und unzumutbare Beeinträchtigung, so dass die Auflassung des Schulgebäudes zum Ende des Schuljahres 2014/2015 unbedingt erforderlich ist.
Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte an der Mittelschule Au werden also zum Schuljahr 2015/2016 ihren Unterricht im Schulgebäude der Mittelschule Nandlstadt beginnen dürfen. Eine Beschulung im bisherigen Gebäude der Mittelschule Au wird ab September 2015 nicht mehr möglich sein. Zur fristgerechten und ordnungsgemäßen Verlagerung des Unterrichtsbetriebs werden die Planungen und Abstimmungen zwischen den Beteiligten bereits jetzt aufgenommen, um die nötigen Vorbereitungs- und Umzugsmaßnahmen bereits ab Beginn der Sommerferien ausführen zu können.
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