Konstruktiver Meinungsaustausch am Chiemsee
(Pfaffenhofen, hal)Der Pfaffenhofener Stadtrat in Bernau am Chiemsee
Zwei Jahre nach seiner schon sprichwörtlichen Klausur von Kochel hat sich der Pfaffenhofener Stadtrat am Wochenende in Bernau am Chiemsee erneut zu einer sehr konstruktiv verlaufenen Tagung zusammengefunden.
War man 2013 insbesondere damit beschäftigt, einen umfassenden Projektfahrplan der kom¬men¬den Jahre in Abstimmung mit den Maßnahmen für die Gartenschau zu erarbeiten, der noch heute fortgilt, stand nun der Diskurs über einige wichtige Einzelthemen neben Detailinformationen zu weiteren städtischen Handlungsfeldern im Vordergrund.
Das Gremium widmete sich in vier Arbeitsgruppen den Bereichen Klimaschutz, Parken, Wohnungswesen und Finanzen.
Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Parken erläuterte ein Vertreter des Büros TransVer zunächst das Gutachten zum ruhenden Verkehr. Da für das Bahnhofsumfeld ein höherer Stellplatzbedarf nachgewiesen ist, wird hier mittelfristig die Errichtung eines Parkhauses angestrebt; bis dahin soll nach Möglichkeit eine Zwischenlösung realisiert werden. Das Parkplatzangebot in der Innenstadt ist wohl ausreichend, zumindest sofern verkehrspolitisch stärker gesteuert wird: Insofern wurden konkrete Eckpunkte zur Änderung der Parkdauer und der Tarife ausgearbeitet. Erörtert wurde auch die im Rahmen der EFRE-Abstimmung von verschiedenen Nachbargemeinden thematisierte Ausweitung des öffentlichen Personennahverkehrs ins Umland.
Bezahlbarer Wohnraum, das zentrale Thema
Ein wesentliches Feld für Stadtratsfestlegungen der näheren Zukunft bilden die Bereiche Einheimischenmodell und Wohnungswirtschaft: Die Verwaltung präsentierte zunächst den Entwurf neuer europarechtskonform formulierter Richtlinien zum modifizierten Einheimischenmodell, das ab dem Frühjahr Anwendung finden soll; hier kann nun auch die Vergabe von Geschosswohnungen Berücksichtigung finden. Breiten Raum nahm insbesondere die Erörterung der künftigen städtischen Wohnungswirtschaft ein. Uneingeschränkter Konsens herrschte in der Frage, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für die Pfaffenhofener Bürger ein dringend zu lösendes Problem bildet. Angedacht ist hier ein selbständiges Konstrukt zur Verwaltung und Entwicklung des städtischen Wohnungsbestandes, das in der Lage ist, jährlich eine feste Zahl von Einheiten im sozialen Wohnungsbau neu zu schaffen; auch Genossenschafts¬lösungen sollen zur Schaffung von günstigerem Wohnraum untersucht werden.
Im Handlungsfeld Klimaschutz wurden nicht nur Maßnahmen zur weiteren Energieoptimierung der städtischen Liegenschaften und die erneute Durchführung eines Pfaffenhofener Klimaschutztages befürwortet. Großes Augenmerk legte man daneben auf den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort mit dem Schwerpunkt Windenergie.
In der Arbeitsgruppe Finanzen gab Bürgermeister Herker unterstützt von Stadtkämmerer Koppold eine knappe Darstellung der städtischen Finanzsituation angesichts der aktuellen Finanzplanung. Er zeigte die Einnahmen- und Ausgaben-Entwicklung auf und entwickelte verschiedene Szenarien, wie damit umgegangen werden könnte, die anschließend diskutiert wurden: Die Verwaltung soll hier prüfen, welche Einzelmaßnahmen, etwa im Straßenbau, sich vorläufig noch aufschieben lassen. Einig war man sich, dass ab 2018 nach zehn Jahren massiver Investitionen eine Konsolidierungsphase wird folgen müssen. Als Ziel konnte man sich hier Kompensationsmaßnahmen vorstellen, die einen noch vertretbaren Stand der städtischen Verbindlichkeiten von unter 20 Mio. € ermöglicht. Details sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen festgelegt werden.
Überaus konstruktiv, so die Meinung aller und ein konkretes Ergebnis hat die Klausur in jedem Fall gezeitigt: nach rechtlicher Würdigung durch den Stadtjuristen verständigten sich die Stadträte trotz unterschiedlicher Ansichten über die städtische Ausbaubeitragssatzung mit großer Mehrheit darauf, die Satzung vorläufig nicht anzutasten, bevor nicht der bayerische Landesgesetzgeber durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes überhaupt die rechtlich zulässige Grundlage für ein anderes Abrechnungssystem geschaffen hat; die Verwaltung soll aber verstärkt über die verschiedenen Zahlungsmodalitäten informieren, die in berechtigten Fällen eine Streckung der Beitragszahlung auf bis zu zehn Jahre ermöglichen.
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