Kritische Stimmen zum Bauvorhaben am Garaus-Weiher
(Wolnzach, hr)Direkt vor den Terrassen sollen die Stellplätze angeordnet werden
Eigentlich sind die Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses immer relativ entspannt, doch in der vergangenen Sitzung kam es vor allem bezüglich des Bauvorhabens im Bereich des Garaus-Weihers zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Bauverwaltung einerseits und der Gemeinderätin Marianne Strobl andererseits.
Es geht hierbei um das Grundstück, auf dem der ehemalige Garaus-Weiher liegt. Dort sollen, wenn es nach dem Willen des Bauträgers geht, zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Schon im vergangenen Jahr, als diesbezüglich ein Antrag auf Bauvorentscheid eingereicht wurde, gab es aus Wolnzach erhebliche Bedenken, die bis heute nicht ausgeräumt werden konnten. Neben den dort vorhandenen natürlichen Quellen war es vor allem die Erschließung, die man aus Sicht der Wolnzacher Bauverwaltung äußerst kritisch bewertete. Auch die Situierung und die Anzahl der Stellplätze wurden damals schon kritisch gesehen. Ansichten, an denen sich im Grundsatz nur wenig geändert hat.
Es sind viele Punkte, bei denen man sich in Summe schon die Frage stellen kann, ob eine Bebauung dieses Grundstücks grundsätzlich möglich ist. Und genau an diesem Punkt stößt man in Wolnzach wieder auf die ganz grundlegende Diskussion. Seitens der SPD-Gemeinderätin Marianne Strobl ist erneut ein Bebauungsplan und eine Veränderungssperre ins Feld geführt worden. „Einen solchen Plan hat man nicht aufgestellt, als man es noch konnte“, so Strobl.
Die Ausfahrtssituation aus der Tiefgarage und aus dem Privatweg wird aus kritisch angesehen und könnte zu einem erhöhtem Unfallrisiko führen.
Doch ihre Argumentation hat einen schwerwiegenden Haken: den Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass – wenn die grundsätzliche Feststellung getroffen ist, das Baurecht besteht und die Erschließung gesichert ist – die Baubehörde prüft, ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Hierbei handelt es sich um eine geltende Bundesvorschrift. Ein Bebauungsplan hingegen ist eine kommunale Satzung. „Wir können über eine kommunale Satzung nicht ein Bundesgesetz aushebeln“, so Bürgermeister Jens Machold. Bauamtsleiterin Doris Schneider konkretisiert das: „Man könnte mit diesem Planungsinstrument nicht unwesentlich hinter dem zurückbleiben, was ohnehin durch den Paragraph 34 gedeckt ist.“ Eine Diskussion, ob man hier mittels eines Bebauungsplans das Ganze hätte regeln können, kommt somit um Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte zu spät.
Nichtsdestotrotz gibt es, obwohl der Paragraph 34 hier generell Baurecht zubilligt, erhebliche Bedenken. „Vor allem die Erschließung über den Privatweg, aber auch die Stellplätze sehen wir als überaus kritisch“, erläuterte Doris Schneider und verwies in ihren Ausführungen auf die parallel zum Privatweg verlaufende Tiefgarageneinfahrt. „Hier sehen wir ein erhöhtes Unfallrisiko.“ Wie Schneider ausführte, sind diese Punkte – ebenso wie die vermuteten Quellen – im Vorbescheid nicht geprüft worden. „Das ist in diesem Verfahrensstadium kein Prüfungskriterium“, so Schneider.
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