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Transparenz, Transparenz, Transparenz!

(Wolnzach, hr)

Sollte man großes Aufhebens machen, wenn jemand einen Zettel nicht unterschreibt? Allgemein wohl kaum, wenn es aber um den Wolnzacher Gemeinderat geht, dann lohnt sich ein genauerer Blick, besonders dann, wenn in diesem Zusammenhang von Defiziten und Mängeln gesprochen wird.

Alles für die Transparenz! Ein Spruch den man aus allen Wahlprogrammen kennen dürfte. Auch die FDP-UW und auch die BGW hatte diese Forderung, genauso wie die Freien Wähler und auch die CSU. So wurden also schon kurz nach der Wahl die Weichen für die Einführung des Ratsinformationssystems gestellt. Über alle Parteigrenzen war man sich einig und so fiel der entsprechende Beschluss am 3. Juli vergangenen Jahres auch einstimmig. Mit der Einstimmigkeit war es dann aber, als es an die Nutzung des neuen Systems ging vorbei.

Und so ist jedes Mal das gleiche Bild: Bevor man in Wolnzach so richtig in die Tagesordnung einsteigt, gibt es eine Diskussion über einen möglichen Ladungsmangel. Gemeinderat Peter Rech beschwert sich immer wieder, dass er die Sitzungsunterlagen erst am Dienstag oder am Mittwoch erhält, und dass somit seine Vorbereitungszeit auf die Gemeinderatssitzung zu kurz sei.

Ist die Datenleitung in Wolnzach so langsam, denn schließlich werden alle Sitzungsunterlagen, das zumindest bestätigte Kämmerer Markus Rieder, sowohl die öffentlichen, wie auch die nicht öffentlichen, in das Ratsinformationssystems eingepflegt und stehen so allen Ratsmitgliedern folglich also ab Montag zur Verfügung. Da nun alle anderen aber diese Beschwerde nicht äußern, kann es auch nicht an der Datenverbindung liegen.

„Wie jedem Gemeinderat stellen wir auch Herrn Rech die Sitzungsunterlagen entsprechend zur Verfügung“, erläutert Markus Rieder. Doch er erhält seine Unterlagen eben nicht auf elektronischem, sondern auf dem Postweg. Die Erklärung ist ebenso einfach wie simpel: Er hat die entsprechende Datenschutzerklärung, die in berechtigen würde, das Ratsinformationssystem zu partizipieren, nicht unterschrieben. Also bleibt nur der Postweg!

„Von einem Ladungsdefizit kann man in diesem Falle nicht sprechen“, erläuterte Wilhelm Weich, Leiter der Rechtsaufsicht im Landratsamt. Auch an ihn wurde dieses Thema schon mehrmals herangetragen. Doch die rechtliche Position ist mehr als klar: Die Gemeinde ist verpflichtet eine Einladung mit einer ausführlichen Tagesordnung zu versenden. Unterlagen, die den Räten im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden, oder auch eine Fraktionsführerbesprechung, das sind zusätzliche Angebote seitens der Verwaltung, um die Sitzung entsprechend vorzubereiten. Somit ist der Ladungsmangel, wenngleich er von immer wieder demselben Gemeinderat vorgetragen wird, vom Tisch.

„Wer nicht unterschreibt, der erhält seine Unterlagen in ausgedruckter Form entweder persönlich, oder auf dem Postweg“, erläutert Kämmerer Markus Rieder. Dabei machte der deutlich, dass er eben diese zum Teil sensiblen und auch nicht öffentlichen Daten nicht an dritte Personen weitergibt. Peter Rech hatte zuvor moniert, er hätte seine Unterlagen auch abholen lassen. Ein Umstand, der aber alleine aus Datenschutzrechtlichen Gründen als schwierig einzustufen ist. In diesem Sinne wird man auch künftig weiter Beschwerden hören dürfen, die aber kaum mehr als heiße Luft sind. Denn wie seitens des Landratsamtes auch bestätigt wurde, ist die Sitzungsvorbereitung in Wolnzach nicht nur völlig korrekt, sondern auch mehr als ausreichend.

Woran es letztlich liegt, dass eben diese entsprechende Nutzungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, das wiederum dürfte ein Geheimnis bleiben. Vielleicht aber ist man mit den Regeln zum Datenschutz nicht einverstanden. Diese jedoch sind gemäß des Tätigkeitsberichts des Landesbeauftragten zum Datenschutz eindeutig: „Danach sind bei internen Ausarbeitungen, die zur Sitzungsvorbereitungen (…) für den Gemeinderat bestimmt sind. Bei Einladungen zu Sitzungen, die auch die Angaben der Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzungen erfordern, und bei Sitzungsniederschriften, die nur für die Gemeinderatsmitglieder bestimmt sind, unbefugte Kenntnisnahmen und Zugriffe durch Dritte auszuschließen.“ So stellt sich am Ende nur eine einzige Frage: Wo darf, oder vielmehr muss, die entsprechende Maulwurffalle, die Gemeinderat Matthias Boeck der Verwaltung übereicht hatte, aufgestellt werden muss?
 

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