Stadtrat: Stadtjurist Florian Erdle wiedergewählt
(Pfaffenhofen, wk)Als wichtigster Punkt auf der Tagesordnung des Stadtrates stand die Wiederwahl des "Stadtjuristen", des berufsmäßigen Stadtrats für zentrale Verwaltungsaufgaben und allgemeine Rechtsangelegenheiten, Florian Erdle. Der Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung Anfang September darauf geeinigt, die Stelle nicht auszuschreiben und den jetzigen Stelleninhaber wiederzuwählen.
Die ab 16.7.2017 beginnende Amtszeit wurde festgesetzt auf 6 Jahre und endet am 15.7.2023. Die Stadträte hätten sich bei der Wahl auch auf einen anderen Kandidaten einigen können, doch ihr Beschluss von Anfang September war einstimmig und zeigt, das Florian Erdle als Jurist und Leiter des Bereiches Zentrale Verwaltungsaufgaben und Rechtsangelegenheiten bei allen Stadtratsfraktionen anerkannt ist - sicherlich auch, weil Erdle kein staubtrockener Jurist ist, sondern mit seiner lockeren Art und als humorvoller Redner und Kabarettist bekannt ist. Und auch wenn seine Antworten in Stadtratssitzungen gelegentlich recht locker daher kommen, sie sind immer fundiert und juristisch abgesichert.
Das Ergebnis mit 27 Ja-Stimmen von 28 Anwesenden (1 Enthaltung) zeigt die Wertschätzung seiner Person. Die Stadträte stimmten in kleinen, schnell aufgebauten Stimmkabinen geheim ab und der Wahlausschuss mit Verwaltungsleiter Werner Kappelmeier sowie den Stadträten Franz Schmuttermayr und Peter Fessl konnten schnell das Ergebnis verkünden.
Gratulation durch Bürgermeister Thomas Herker (li.) und Altbürgermeister Hans Prechter (re.)
Im Fortgang der Tagesordnung beschloss der Stadtrat die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet Hündeübungsplatz an der Staatstraße 2045. Etwas komplizierter aber trotzdem schnell abgehandelt war die Neuregelung der Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Hier bechloss der Stadtrat, die Anwendung der Übergangsregelung zu nutzen, die bis zum 31.12.2020 gelten soll. Damit können juristische Personen des öffentlichen Rechts die bisherige Umsatzsteuer-Regelung weiterhin befristet anwenden. Ab 2021 unterliegen dann Tätigkeiten der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer, wenn sie auf privatrechtlicher Ebene tätig wird, z.B. bei Gebäudereinigugng, Grünpflege oder Handwerkerleistungen durch den Bauhof.
Der Bericht des Klimaschutzmanagers André Adler regte dann doch wieder die Diskussionsgeister, denn nach seinem Vortrag über den Stand der Maßnahmen sowie die weiteren Planungen waren die CSU-Stadträte Martin Rohrmann und Michaeel Kaindl mit seinen Ausführungen nicht ganz einverstanden. Sie kritisierten die Planung, Zuschüsse für neue Kühlgeräte zu vergeben, da sie davonüberzeugt waren, dass Menschen mit alten Geräten nicht das Geld hätten, neue zu kaufen und der Zuschuss deshalb nur von denen abgegriffen werde, die ohnehin das Geld für neue Geräte hätten. Sie kritisierten außerdem die hohen Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz sowie die Idee einer PR-Aktion für den Klimaschutz, eine Energie-Karawane, die auf Beratung zum energetischen Sanieren von Häusern angedacht ist. Die gesamte CSU-Fraktion stimmte deshalb gegen die Ummsetzung dieser Planungen.
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