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An der Sache vorbei!

(Pfaffenhofen, Ein Kommentar von Harald Regler)

Die Entscheidung über den Standort für den vierten Rettungswagen ist gefallen. Rohrbach hat den Zuschlag bekommen. Eine Entscheidung, die sich letztlich an den Fakten orientiert und nicht an der Politik. Doch genau diese Fakten werden nicht nur seitens Pfaffenhofen, sondern auch von SPD-Kreisrat Werner Hammerschmid massiv angezweifelt. Er geht davon aus, dass das TRUST-Gutachten von Ingolstadt gesteuert wurde. Pfaffenhofens Altbürgermeister Hans Prechter (CSU) spricht sogar von gefälschten Zahlen.

Zwei Aussagen, die ins Grübeln bringen. Wurde am Ende politisch entschieden, wo der vierte Rettungswagen stehen wird? Zumindest würden diese Aussagen einen entsprechenden Schluss nahelegen. Doch beide sind am Ende absolut aus der Luft gegriffen. Auftraggeber für Trend- und Strukturanalyse (TRUST) ist das bayerische Innenministerium gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern, die letztlich die Kosten für den Rettungsdienst tragen. Auch wurde nicht nur der Raum Pfaffenhofen untersucht, sondern das Gutachten ist für ganz Bayern in Auftrag gegeben worden. Erstellt wird es vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagment der LMU-München.

Nun drängen sich grundsätzlich zwei Fragen auf: Welchen Grund könnte es im Ministerium geben, Pfaffenhofen oder dem Landkreis Süden einen Rettungswagen zu verweigern, oder welchen Grund denn die Wissenschaftler der LMU hätten, die Daten nicht neutral auszuwerten? Die Antwort ist zumindest auf die zweite Frage einfach: Es gibt schlichtweg keinen Grund! Die Wissenschaftler aus München haben ihre Empfehlung letztlich aufgrund der Datenlage gegeben. Am ehesten könnte man mit der Behauptungen von einem „gesteuerten Gutachten“ im bayerischen Innenministerium auf fruchtbaren Boden stoßen, schließlich gibt es nicht nur einen CSU-Innenminister, sondern auch der Landtagsabgeordnete gehört den Christsozialen an.

Doch auch bei den Parlamentariern wurde dieses Gutachten nicht behandelt. Es war wie schon sein Vorgänger (TRUST II) ein Verwaltungsakt und wurde somit von den Beamten des Ministeriums in Auftrag gegeben. Letztlich hatte die Politik nicht nur mit der Erstellung, sondern auch mit dem Ergebnis dieses Gutachtens nichts zu tun. So wurde dies in den anderen Landkreises des Rettungszweckverbandes auch vollkommen unproblematisch gesehen und die aus ihm resultierenden Vorschläge bereits umgesetzt. Nur Pfaffenhofen hat hier – einmal mehr – einen Sonderweg eingeschlagen. Dort wurde dieses Thema zum „Politikum“ hochstilisiert und dabei nicht nur von einer Überschreitung der Hilfs- und Rettungsfristen gesprochen, sondern für den Fall, dass RTWs aus anderen Landkreisen nach Pfaffenhofen fahren müssen, behauptet, dass die Zeit erst ab dem Überfahren der Landkreisgrenze gemessen wird. Aussagen, die absolut falsch sind.

Die Hilfsfrist ist bayernweit einheitlich geregelt. Schon alleine aus diesem Grund können Landkreisgrenzen nicht maßgebend sein. Entscheidend ist letzten Endes nur der Versorgungsbereich der entsprechenden Rettungswache.

Warum man seitens der Kreisstadt ausgerechnet hier versucht zu punkten, das bleibt nach wie vor das Geheimnis des „roten Rathauses“. Nur eines ist mittlerweile mehr als deutlich geworden, die Diskussion um Hilfs- und Rettungsfristen war ebenso politisch motiviert wie die Aussagen eines SPDlers vom „Ortsverband Pfaffenhofen Nord“!
 

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