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Schöffe - Ein verantwortungsvolles Ehrenamt

(Au/Hallertau, sia/hal)

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei der Strafkammer des Landgerichts. Sie
stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Gesucht werden in der Gemeinde Au insgesamt drei Personen, die am Amtsgericht Freising als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Das Ehrenamt einer Schöffin bzw. eines Schöffen kann nur von deutschen Staatsbürgern versehen
werden, die zu Beginn der neuen Amtsperiode (01.01.2019) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70.
Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Jeder hat nun die Möglichkeit sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Vorschläge können bis zum 20. April 2018 schriftlich oder persönlich beim Markt Au i. d. Hallertau,
Wahlamt, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau abgegeben werden.
Den Bewerbungsbogen sowie weitere Informationen können auf der Internetseite des Marktes Au i. d.
Hallertau unter „Aktuelles“ heruntergeladen werden.
 

 

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