hallertau.info News

Neubau am Hauptplatz - alte Fassade bleibt

(Pfaffenhofen, wk)

Ohne große Aussprache und einstimmig verabschiedete der städtische Bauausschuss die ersten Tagesordnungspunkte. Dazu gehörten Stellungnahmen zu Bebauungsplänen in Ilmmünster und Pfaffenhofen und ein Antrag auf einen Lagerplatz für brennbare Gase im Industriegebiet. Doch danach kamen Tagesordnungspunkte, die zu längeren Diskussionen führten, wie bei Bauanträgen häufig üblich, da in solchen Fällen die Meinungen oft auseinander gehen.
Erster Diskussionspunkt war der Antrag auf Verlängerung eines Bau-Vorbescheides zum Neubau von drei Einfamilienhäusern in Tegernbach. Im Jahr 1998 hatten die Bauherren auf ihren Antrag hin einen positiven Vorbescheid erhalten. Doch schon 1999 wäre die Verlängerung des Vorbescheides abzulehnen gewesen, da die Baugrundstücke per gesetzlicher Definition im „Außenbereich“ liegen. Das galt auch für alle weiteren nachfolgenden positiven Bescheide, da die damalige rechtliche Situation nicht anders war als heute. Im Außenbereich sind nur sogenannte „privilegierte Bauvorhaben“ zulässig, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist und das Bauvorhaben außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Dies ist nach § 35 des Bundesbaugesetzes für diese Maßnahme nicht gegeben. Durch diese Gesetzesregelung soll eine Zersiedelung der Landschaft vermieden werden. Land- und forstwirtschaftliche Vorhaben sind dagegen ebenso zulässig wie zum Beispiel Einrichtungen der Energieversorgung oder Telekommunikation. Doch dies ist alles bei dem geplanten Bauvorhaben nicht gegeben, so dass Verwaltung und Bürgermeister eine weitere Verlängerung des Bauvorbescheides ablehnen. Doch damit war Altbürgermeister Hans Prechter (CSU) nicht einverstanden. Er plädierte für eine weitere Verlängerung, denn „was damals bei den Vorbescheiden für die Genehmigung gesprochen habe, könne doch heute nicht falsch sein“. Er forderte einen gewissen Vertrauensschutz für die Bürger. Stadtjurist Florian Erdle sprach die Außenwirkung einer solchen Entscheidung an, obwohl Behörden bisher sechs Mal den Bescheid verlängert hätten. Stadtbaurat Gerhard Baumann entgegnete, dass Maßnahmen, die mehr als 90 Meter von der geschlossenen Bebauung entfernt liegen, als Außenbereich gelten. In diesem Fall handelt es sich sogar um 150 Meter. Er hatte diesen Fall zu einer juristischen Tagung von Baufachleuten mitgenommen, bei der ihm diese Haltung von führenden Juristen bestätigt wurde. Stadtrat Hechinger (Freie Wähler) plädierte dafür, den Vorbescheid zu verlängern. Bürgermeister Thomas Herker verwies darauf, dass die endgültige Entscheidung vom Landratsamt getroffen werde. Er sei in jedem Fall für eine Ablehnung des Antrages. Gegen die Stimmen des Bürgermeisters und einiger weniger Mitglieder wurde der Verlängerung des Antrages aber mit Mehrheit zugestimmt.


Ein weiterer Diskussionspunkt war der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Geschäftshauses auf dem Grundstück Hauptplatz 37, dem früheren Café Herb. Positiv gewertet wurde, dass die alte Fassade erhalten werden soll und dahinter ein Neubau entsteht. Im Vergleich zum ursprünglichen Plan hatte der Bauherr im Gespräch mit der Bauverwaltung den Neubau um ein Stockwerk reduziert. Im Erdgeschoss ist ein Laden, in den Obergeschossen sind Büros vorgesehen. Das Gebäude entspricht somit der Gestaltungsfibel, die vor kurzem vom Stadtrat für den Innenstadtbereich beschlossen wurde. Diskutiert wurde über die fehlenden Stellplätze, da auf dem Grundstück eigentlich 22 Parkplätze nachgewiesen werden müssten, die aber durch eine finanzielle Leistung des Bauherrn abgelöst werden soll. Stadtrat Schmutter (CSU) plädierte für eine Tiefgarage, doch Bürgermeister Herker musste darauf verweisen, dass für das Grundstück von der Rückseite her keine Zufahrt bestehe. Altbürgermeister Prechter (CSU) war mit der Reduzierung des Gebäudes von 5 auf 4 Geschosse nicht einverstanden und hatte sich schon im Landratsamt dafür ausgesprochen, da Grundstücke in der Stadt wertvoll seien und die Stadt sich großzügiger zeigen solle. Bürgermeister Thomas Herker wies darauf hin, dass der Bauantrag so wie vorgelegt zu Abstimmung stehe. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.


Ohne Diskussion ging der Antrag eines Bauherrn durch, beim Neubau in der Münchner Straße 7 öffentlichen Grund für die Aufstellung von Kränen in der Münchner- und Frauenstraße zu genehmigen. Dadurch entfallen bei Sparkassenparkplatz 20 Stellplätze, für die der Bauherr die ausgefallenen Parkgebühren erstatten muss.
 

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.