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Bundesverfassungsgericht gibt Schäch-Beschwerde statt

(Wolnzach, hal)

Im Sommer vor zwei Jahren fand die viel beachtete Verhandlung statt, in der Josef Schäch, ehemals Bürgermeister der Gemeinde Wolnzach und dann Landrat des Kreises Pfaffenhofen, wegen Untreue im Amt verurteilt wurde – nun hat das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil aufgehoben.

Wie Schächs Rechtsanwalt Dr. Ali B. Norouzi mitteilt, hat das Bundesverfassungsgericht am 1. November 2012 der Verfassungsbeschwerde des früheren Pfaffenhofener Landrats Josef Schäch stattgegeben und entschieden, dass seine Verurteilung wegen Untreue gegen das Grundgesetz verstößt (Aktenzeichen: 2 BvR 1235/11).

Das Landgericht München II hatte Josef Schäch am 16. Juni 2010 wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Entscheidung wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt. Beide Gerichte sahen den Straftatbestand darin verwirklicht, dass Josef Schäch in seiner Zeit als Bürgermeister der Gemeinde Wolnzach Kassenkredite – mit denen Pflichtaufgaben der Gemeinde erfüllt worden sind – aufnehmen ließ, ohne dies dem Gemeinderat offenzulegen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nun der Argumentation der Verteidigung angeschlossen. Danach gilt: Die bloße Zinsbelastung durch den Kredit kann keinen Schaden im Sinne der Untreue darstellen, weil ein Darlehen einen wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Wert hat. Die Verurteilung läuft darauf hinaus, die Pflichtwidrigkeit – hier: den Verstoß gegen kommunalrechtliche Zuständigkeitsvorschriften – mit dem Schaden gleich zu stellen. Diese Einebnung der Tatbestandsmerkmale verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Nur wenn unzweifelhaft feststeht, dass der Kredite für nutzlose Maßnahme verwendet oder durch seine Aufnahme die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gemeinde nachhaltig beeinträchtigt worden ist, kommt ein Vermögensschaden in Betracht. Da dies den angefochtenen Entscheidungen nicht entnommen werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht sie aufgehoben.

In einer ersten Stellungnahme betonte Josef Schäch, er habe nie das Vertrauen in die rechtstaatlichen Institutionen aufgegeben, und zeigte sich zufrieden, dass Karlsruhe seinem Standpunkt Recht gegeben hat. Er sei entschlossen, in einer neuen Verhandlung zu zeigen, dass durch sein Verhalten der Gemeinde Wolnzach kein Schaden entstanden sein kann.
 

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Kommentare

Kommentar von Claudia Jung |

„Mensch sein und Mensch bleiben“
Liebe Leser, ich freue mich, dass Gerechtigkeit noch siegen kann und ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 1. November 2012 ausdrücklich. „Mensch sein und Mensch bleiben“. Man könnte sagen, darauf gründet sich alles, was Josef Schäch denkt und tut, egal ob als Privatperson, als Unternehmer oder als Politiker. Bis zu seiner zu unrecht ausgesprochenen Verurteilung verstand sich Josef Schäch immer als Dienstleister für die Bürger seiner Gemeinde, für unseren Landkreis Pfaffenhofen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob die Landratswahl, die alleine aufgrund seiner Verurteilung stattfand, rechtens war und gültig bleibt, oder ob Josef Schäch als gewählter Landrat sein Amt wieder ausüben wird. Jetzt freue ich mich aber erst mit ihm, seiner Familie und Freunden. Ihre Claudia Jung FREIE WÄHLER Kreisvorsitzende Pfaffenhofen

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