hallertau.info News

Grünes Licht für Ortsumfahrung Weichenried

(Weichenried, hal/rt)

 

Die Regierung von Oberbayern hat bereits am 19. Dezember 2017 einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, der den Bau einer Ortsumfahrung für Weichenried mit einer Gesamtlänge von 4,3 Kilometern ermöglicht, wie die Pressestelle der Behörde heute mitteilte. Die Bürger können in zwei Gemeindeverwaltungen Einsicht in die Planungsunterlagen nehmen.

Im Bereich der Ortschaft wird die Bundesstraße B 300 verlegt und zweistreifig gebaut, Weichenried wird über eine neu gestaltete Anschlussstelle angebunden. Die vor und hinter Weichenried gelegenen Streckenabschnitte der B 300 werden dreistreifig ausgebaut. Die B 300 verbindet die Autobahn A 8 (Anschlussstelle Dasing) mit der A 9 (Anschlussstelle Langenbruck) und zeichnet sich durch ein hohes Aufkommen von Schwerlastverkehr aus. Ziel der Maßnahme ist daher die Entlastung großer Teile der Ortschaft Weichenried vom Durchgangsverkehr sowie ein besserer Schutz vor Verkehrslärm. Gleichzeitig schafft der Ausbau der B 300 Überholmöglichkeiten und erhöht somit die Verkehrssicherheit.

Die Regierung von Oberbayern als Planfeststellungsbehörde hat im Verfahren die Stellungnahmen von mehr als 20 Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Vereinen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Im Lauf des Planfeststellungsverfahrens hat das Staatliche Bauamt Ingolstadt die Planung der Straße angepasst, um den Anforderungen des Naturschutzrechts zu entsprechen, insbesondere dem Schutz des angrenzenden FFH-Gebiets der Paar mit ihren Auen.

Der Planfeststellungsbeschluss hat „Konzentrationswirkung“, das heißt, er umfasst und ersetzt alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Einzel-Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Zustimmungen für das Vorhaben. Dies vereinfacht das umfangreiche Verwaltungsverfahren für den Antragsteller sowie für die Beteiligten und macht es transparenter. Ein Planfeststellungsbeschluss wird bestandskräftig, soweit keine Klagen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist erhoben wurden.

Nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung zu Zeitraum und Ort liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den festgestellten Planunterlagen im Markt Hohenwart sowie der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Der Planfeststellungsbeschluss wird zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar sein.
 

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.