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Neuer Hüter des Siebenergeheimisses in Puch

(Puch , rt)

Georg Kiermeier ist künftiger Hüter des "Siebenergeheimnisses". Archivfoto: Raths

 

Ein neuer Feldgeschworener wird künftig in Puch als Hüter der Grenzen, Abmarkungen sowie des "Siebenergeheimises" fungieren und damit Josef Sprenger sen. ablösen, der von seinem Amt aus gesundheitlichen Gründen entbunden worden ist.

Neuer Feldgeschworener ist nach einstimmiger Wahl durch den Pörnbacher Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung das frühere Gremiumsmitglied Georg Kiermeier, der auch als Kirchenverwalter in Puch fungiert. Der Pörnbacher Ortsteil hat damit wieder drei Feldgeschworene . Laut Mitteilung der Gemeinde sind dies neben Kiermeier "Herr Mayr und Herr Steininger". Nach dem Abmarkungsgesetz können bei Gemeinden, die aus mehreren Gemeindeteilen bestehen, für ein jedes dieser Ortsteile eigene Feldgeschworene bestellt werden. Diese übe ihr Amt dann grundsätzlich auf Lebenszeit aus.

Abmarkungen werden an sich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Gemeindliche Satzung können jedoch bestimmen, dass Feldgeschworene bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen ein, das sogenannten "Siebenergeheimnis". Die für die Abmarkung zuständige Behörde wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit. Feldgeschworene können unter bestimmten Voraussetzungen auch Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen. Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen auch Grenzbegehungen vor.

Die Feldgeschworenen kennzeichnen die Lage der Grenzpunkte mit geheimen Zeichen. Diese werden auch Unterlagen, Beleg, Zeugen oder Geheimnis genannt. Diese Siebenerzeichen sind meist besonders geformte und vielfach auch beschriftete Zeichen aus dauerhaftem Material, wie z. B. gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Sie werden im Bereich des Grenzsteins in einer bestimmten, nur den Feldgeschworenen bekannten Anordnung ausgelegt. Die Art, wie diese Zeichen angeordnet werden, bezeichnet man als "Siebenergeheimnis". An der Form und der Lage der Zeichen erkennen die Feldgeschworenen, ob der Stein verändert wurde, erläutert dazu die Vermessungsbehörde.

 

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