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Wartungskosten der Kirchturmuhr übernimmt Gemeinde

(Pörnbach , rt)

 

Weiterhin auf Kosten der Gemeinde gewartet wird die Kirchturmuhr der Pörnbacher Kirche St. Johannes, wie die Gemeinderäte auf ihrer jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.


Die Bischöflichen Finanzkammer des Bistums Augsburg hatte zuvor ein von der Pfarrkirchenstiftung vorgelegtes Angebot für die Wartung der Kirchturmuhren wieder zurückgeschickt und mitgeteilt, dass diese in die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Als Grundlage ihrer Entscheidung verwies die Finanzkammer auf die Gemeindeordnung aus dem Jahre 1869. Dernach falle die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen Uhren in die Obliegenheiten der Gemeinde.

Bürgermeister Alois Ilmberger (Dorfgemeinschaft) wies zurecht darauf hin, dass die derzeit geltende Gemeindeordnung keine solche Verpflichtung mehr vorsehe. Die Räte entschlossen sich dennoch zur vollständigen Kostenübernahme.

Tatsächlich sahen sich zu früherer Zeit , als sich noch nicht jeder eine Armbanduhr leisten konnte, die Kommunen in der Pflicht, die Kirchturmuren als öffentliche Angelegenheit zu betrachten. Deshalb wurden anno dazumal auch die Kosten dafür übernommen.

Mit der Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 1952 sah man mit dem gestiegenen Wohlstand dafür wohl keine Grundlage mehr und tilgte diese Verpflichtung aus dem Gesetz. Die Bischöflichen Finanzkammer ist jedoch noch heute der Meinung, dass die alte und längst überholte Gesetzgebung zumindest im Hinblick auf die Kirchturmuhren ihre Gültigkeit beibehalten hat. Das bayerische Innenministerium stellt in dieser Frage hingegen klar, dass die Gemeinden nach aktueller Rechtslage dazu keinerlei Verpflichtung mehr hätten.
 

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