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Es darf wieder gefeiert werden

(Wolnzach, hr)

Das Wolnzacher Volksfest stand ja gewissenmaßen auf der Kippe, denn eine Petition, die sich gegen diese Veranstaltung richtete wurde beim bayerischen Landtag eingereicht. Ein Problem das nicht nur auf Wolnzach beschränkt war. Nun haben die bayrischen Politiker mit einem Dringlichkeitsantrag auf diese Entwicklung reagiert.

Es ist mittlerweile kein Einzelfall mehr, dass gegen Volksfeste oder traditionelle Feier zu Felde gezogen wird. In Wolnzach selbst ist es ein altbekanntes Problem, das im vergangenen Jahr mit der Petition einen neuen Höhepunkt erreichte. Kann das Hallertauer Volksfest überhaupt noch stattfinden? Diese Frage stellte man sich diesbezüglich schon. Einem Problem, dem sich aber letztlich auch die Landespolitiker stellen mussten. „Uns ist der Erhalt der bayrischen Kultur sehr wichtig“, so Karl Straub, der natürlich vor dem Hintergrund der Wolnzacher Situation persönlich an einer Lösung interessiert war.

Seitens der CSU wurde so eine Neufassung der Freizeitlärmrichtlinie in Parlament eingebracht. Hierbei geht es in erster Linie darum, dass bei bei seltenen Veranstaltung, die aber gleichzeitig Standort gebunden und traditionsbehaftet sind und eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießen, die sensible Nachtruhe um bis zu zwei Stunden nach hinter verschoben werden kann. „Dieser Antrag wurde einstimmig vom Plenum über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen“, so Karl Straub im Anschluss an die Abstimmung. Wie er in diesem Zusammenhang weiter betonte, soll diese Richtlinie nun schnellstmöglich umgesetzt werden.

Es darf also wieder gefeiert werden und zwar nach Herzenslust. Dies dürfte vor allem die Wolnzacher freuen, die wegen der Petition ums Hallertauer Volksfest bangen mussten. „Natürlich sind wir über diese Landtagsendscheidung sehr froh“, so Bürgermeister Jens Machold. Gleichwohl hat der Wolnzacher Rathauschef in diesem Punkt natürlich auch die Anwohner der Wies’n im Blick. „Wir werden natürlich auch in Sachen Lärmschutz weiter aktiv bleiben“, fügte er weiter an. So kann also das Hallertauer Volksfest im August steigen auch wenn die Petition, wie Karl Straub betonte, damit noch nicht vom Tisch ist. Sie soll am 21. Mai im Umweltausschuss beraten werden.

Allerdings hat nun der bayerische Landtag schon einmal klar Stellung bezogen – und zwar für die bayerische Kultur und die Volksfeste. „Wir wollen auch weiterhin gemeinsam feiern, und das wird in Wolnzach nicht nur dieses, sondern auch die kommenden Jahre möglich sein“, so Straub.
 

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