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Mehrheitlich beschlossen: Fragenkatalog für Gutachter

(Wolnzach, hr)

Eigentlich gab es in der zweiten Sondersitzung, in der erneut die Wolnzacher Kläranlage das Thema war, nicht viel Neues zu berichten. Vielmehr stand das weitere Vorgehen im Zentrum.

Noch einmal waren alle Akteure vom vergangenen Freitag, Wilhelm Wipfler, Matthias Thalmair und Dr. Florian Wechs von der Firma Wipflerplan, die mit der Projektsteuerung betraut ist, der Gutachter der Gemeinde, Konrad Steger und Rechtsanwalt Thomas Berreth anwesend. Im Zentrum der neuerlichen Diskussion stand die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

Schon am vergangenen Freitag zeichnete sich ab, dass man mit den Aussagen zum Sanierungsvorschlag wenig glücklich war, fehlen doch belastbare Angaben zur Lebensdauer und zur Leistungsfähigkeit. „Wir entscheiden heute noch nicht über Sanierung oder Neubau, aber wir geben ein deutliches Signal nach außen“, betonte Bürgermeister Jens Machold. Viele Fraktionen äußerten sich in ähnlicher Weise und hatten bezüglich einer Sanierung viele viele Fragen.

Einen ganzen Katalog reichte die SPD ein. Dabei standen neben Fragen die sich auf das Sanierungskonzept bezogen, auch Fragen zur Haftung und zur Verantwortlichkeit im Fokus. So wollten sie wissen, wie das Verhältnis zwischen der Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß und dem Statikbüro Wolf ist. Hierzu äußerte Rechtsanwalt sehr vorsichtig: „Sie haben einen Gesamtplanungsvertrag mit der Firma Fuchs/Weiß. Diese hat, wie wir wissen, die Firma Wolf mit der Statik beauftragt“, so der Rechtsanwalt. Genauere Aussagen konnte er nicht treffen, denn das Vertragswerk, ebenso wie die Versicherungssumme des Statikers, sind nicht bekannt.

In diesem Reigen tritt nun auch noch ein Prüfstatiker in Aktion. Dieser wurde vom Markt Wolnzach beauftragt, die Angaben der Firma Wolf zu überprüfen. Wie kann er in Haftung genommen werden? Normalerweise ist dies schwierig, doch hier liegen günstige Bedingungen vor. „Im Werksvertrag, den die Gemeinde geschlossen hat, ist eine Haftung geregelt“, so Berreth weiter. „Dies ist möglicherweise sehr günstig“, äußerte er sich vorsichtig.

Günstig stehen die Zeichen auch dahingehend, dass die Versicherung den Schaden regulieren will. „Dies zeigt auch die Tatsache, dass man einen Sanierungsvorschlag in das gerichtliche Gutachten zur Prüfung eingereicht hat“, so Berreth weiter. „Für uns geht es nun aber darum, die noch offenen Fragen hinsichtlich des Sanierungskonzeptes klären zu lassen“, fügte Bürgermeister Jens Machold an.

Ein ganzes Paket hat man seit vergangenem Freitag hier zusammengetragen. Dabei geht es einerseits um die Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit der Anlage, andererseits aber auch um eine genaue Betrachtung der Verantwortlichkeiten. „Wir brauchen in diesem Punkt definitive Aussagen“, so der Rathauschef. So ist die Ausgangslage eigentlich klar. „Wir stehen derzeit auf dem Punkt Neubau“, machte Machold deutlich, der im Hinblick auf den Sanierungsvorschlag noch viele offene Fragen sieht.

Brigitte Hackl (SPD) brachte es auf den Punkt. „Wir fordern einen Neubau, die Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß hat eine Sanierung vorgeschlagen, am Ende entscheidet das Gericht.“ Im Grundsatz eine treffende Analyse. Rechtsanwalt Thomas Berreth fügte weiter an, dass in diesem Fall immer auch die Gerichtskosten zu berücksichtigen sind. „Wenn man vollumfänglich recht bekommt, sind diese kein Thema, sollte aber hingegen eine andere Entscheidung fallen, könnten auf die Gemeinde Gerichtskosten zukommen.“ So war eigentlich alles gesagt und das weitere Vorgehen klar. „Wir werden dem gerichtlichen Gutachter hinsichtlich des Sanierungskonzeptes einen Fragenkatalog übermitteln, solange diese aber nicht beantwortet sind, halten wir einen Neubau für die Lösung“, so Bürgermeister Machold.

Dem Vorgehen wiederum konnten, wie könnte es anders sein, nicht alle folgen. Josef Schäch kritisierte, dass die Kosten für einen Neubau möglicherweise sehr „brav“ gerechnet sind, während beim Sanierungskonzept ein hoher Risikofaktor enthalten ist. Seine Fraktion stellte sich auf den Standpunkt einer Sanierung. Dem entsprechenden Beschlussvorschlag, entsprechende Fragen zu stellen und solange diese nicht beantwortet sind, einen Neubau zu fordern, konnten die FDP-UW-BGW dann nicht folgen.
 

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