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Sitzung des Gemeinderates: Kurz und schmerzlos

(Scheyern, wk)

Zur ersten Sitzung im neuen Jahr trafen sich die Gemeinderäte im Sitzungssaal und konnten die öffentliche Sitzung nach kurzer Zeit wieder beenden, denn neben Protokollgenehmigungen stand nur ein wichtiger Tagesordnungspunkt an: die Aufhebung der Abrundungssatzung Euernbach „Reitberger Straße“.


Die Abrundungssatzung wurde 1996 vom Gemeinderat erlasen und der Bereich Reitberger Straße als Dorfgebiet bestimmt; mit Beschluss vom 10.10.2017 beschloss der Gemeinderat, diese Satzung wieder aufzuheben, da die Grundstücke im Satzungsgebiet inzwischen überwiegend bebaut sind und die Erschließung bereits abgeschlossen ist. Künftige Bauvorhaben können in Zukunft nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden und sind zulässig, sofern sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.


Der Beschluss zur Aufhebung der Satzung wurde damals öffentlich bekannt gemacht und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet, deren Anregungen, überwiegend vom Landratsamt, zum Teil aufgenommen wurden. Von privater Seite kamen weder Anregungen noch Bedenken, doch es gab immerhin einige Besucher aus Euernbach, die die Sitzung verfolgten.
 

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