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Prozessauftakt gegen Alt-Bürgermeister Josef Schäch

(Wolnzach/München, hr)

Josef Schäch im Gespräch mit seinen Verteidigern vor Verhandlungsbeginn. Den Vorsitz führt wieder Richter Martin Rieder, der ihn einst schon verurteilt hatte.

Erneut steht der ehemalige Wolnzacher Bürgermeister vor Gericht, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Urteil gegen ihn in Teilen aufgehoben hat. Der Vorwurf gegen den sich der Politiker wehren muss, ist der gleiche wie damals. Ihm wird von Seiten der Staatsanwaltschaft Untreue vorgeworfen. Dies stützt sich auf Kassenkredite, die Schäch während seiner Amtszeit ohne Wissen des damaligen Gemeinderates aufgenommen hat. Dabei steht eine Frage im Zentrum: Waren die Investitionen notwendig?

Entspannt erschien Josef Schäch vor Gericht, hatte er doch zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg errungen. In Teilen wurde das Urteil von damals aufgehoben. In der Begründung hieß es, ein Vermögensschaden könne nicht ohne weiteres in den Zinsbelastungen gesehen werden. Doch nun muss er sich erneut den Vorwürfen stellen, die Staatsanwalt Thomas Böx zu Beginn in der Anklageverlesung vortrug. Konkret geht es in diesem Zusammenhang um die in den Jahren 2007 und 2008 aufgenommenen Kassenkredite, die den Rahmen der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung deutlich überstiegen. Die Höchstgrenze lag, wie Böx ausführte, bei drei Millionen Euro, 2008 waren es aber mehr als sechs. Im Haushaltsplan hingegen stand, wie der Staatsanwalt weiter ausführte, dass keine weiteren, als die geplanten Kreditaufnahmen, geplant seien. Insgesamt wird Josef Schäch nicht nur der Verstoß gegen die Haushaltssatzung vorgeworfen, sondern auch die Verschleierung, denn so der Staatsanwalt, der Gemeinderat war nicht über diese Kreditaufnahmen informiert.

In einer Erklärung, die Rechtsanwalt Hans-Dieter Gross verlas, räumte Schäch ein, dass während seiner Amtszeit diese Kredite aufgenommen wurden, aber bekräftigte gleichzeitig auch, dass der Gemeinde kein Schaden entstanden sei, denn die Investitionen in die Hopfen- und Auenstraße, in den Bau der Preysinghalle und in die Dorferneuerung Eschelbach und Niederlauterbach seien wirtschaftlich sinnvoll gewesen. Gleichzeitig übersteigen die dort geschaffenen Werte, den aufgeführten Zinsschaden beim Weitem.

Im Detail spricht Schäch hier auf Nachfragen von Richter Martin Rieder, vor dem er sich auch schon im ersten Verfahren verantworten musste, vom kommunalen Pflichtaufgaben, die keinen Aufschub geduldet hätten. So konnte das Gewerbegebeit Schlagenhausermühle nur durch den Ausbau der Hopfen- und Auenstraße erfolgen. Auch die Kanalisation war eine solche Pflichtaufgabe. Dadurch dass diese Investitionen getätigt wurden, erhielt die Gemeinde auch zusätzliche Einnahmen, wie er weiter ausführte. Somit war die Verteidigungslinie klar.

Als erster Zeuge hierzu wurde Wolfgang Zwack gehört. Er war in der Zeit bis 2008 Kämmerer und somit auch für die Erstellung der Haushaltspläne verantwortlich. Ausführlich wurde er von Richter Martin Rieder zu den Investitionen zwischen 2002 und 2008 gefragt. Auen- und Hopfenstraße, Preysinghalle und die Dorferneuerung nannte Wolnzachs ehemaliger Kämmerer. Auf die Frage, ob man diese hätte verschieben können, die Antwort: „Von meinem Standpunkt aus waren diese Maßnahmen notwendig." Warum also dann diese Verschleierungstaktik? Dies interessierte den Richter insbesondere. „Wir haben hier einen formellen Fehler gemacht“, so Zwack, der aber gleichzeitig betonte, dass wohl mehr Gemeinderatsmitglieder von diesen Kassenkrediten gewusst hätten, als sie es heute sagen. Staatsanwalt Thomas Böx wollte es aber genauer wissen. Wie viel Geld wurde in den Jahren 2007 und 2008 in die Hand genommen und vor allem wofür wurde es ausgegeben? Eine Frage, bei der er schnell auf Erinnerungslücken stieß. Am Ende stellte auch der Staatsanwalt die Frage nach der Notwendigkeit. Die Antwort von Wolfgang Zwack war eindeutig:"Für mich waren die Investitionen notwendig, sobald sie vom Gemeinderat beschlossen wurden. Auch äußerte er die Meinung, dass die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan, auch wenn die Projekte regulär über Kommunaldarlehen finanziert worden wären, wohl genehmigt hätte. Bleibt also die Frage, warum man dies nicht gemacht hat. „Ich habe dies auch angemahnt. Seitens Bürgermeister Schäch wurde aber betont, dass er dies mache und dem Gemeinderat die Zahlen vorstelle.“

Grundsätzlich äußerte sich Staatsanwalt Thomas Böx schon erstaunt, mit welcher Energie hier auch Verschleierungshandlungen betrieben wurden, dabei legte Böx vor allem sein Augenmerk auf die Umbuchungen, die vorgenommen wurden, damit die Haushalte ausgeglichen waren. „Es war nicht meine Hauptaufgabe“, so Zwack. Die Frage nach dem Warum beantwortete er eindeutig. „Ich wollte meinem Chef nicht in den Rücken fallen“. Gleichwohl beurteilte er einen möglichen Nachtragshaushalt so, dass darüber zwar heftig diskutiert worden, aber wieder Ruhe eingekehrt wäre.

Seitens der Verteidigung wurde nun an dieser Stelle ausgeführt, dass der Gemeinderat sehr wohl über die Vorgänge informiert war. "Ich habe dies im Rahmen einer Sitzung am 29.07.2007 getan", so Josef Schäch und legte dem Gericht ein Protokoll aus dieser Zeit vor. Darin waren auch die Zinsen aufgeführt, die die Gemeinde für die Kassenkredite zu zahlen hatte. Insgesamt wird es folglich nicht nur um die Frage gehen waren die Investitionen notwendig, sondern auch darum wer wusste was und vor allem zu welcher Zeit. So ist nun also zu erwarten dass Wolfgang Zwack nicht das letzte Mal vor dem Landgericht aussagen musste. Seitens der Verteidigung wurde dies bemängelt, denn so werde das Verfahren in die Länge gezogen. Insgesamt aber zeigte man sich durchaus zuversichtlich nach dem ersten Verhandlungstag.
 

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