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Trauerbegleitung - wie mit der Trauer umgehen ?

(Fahlenbach, wk)


Diakon Norbert Kugler

Der Bund der Landfrauen hat sich im Monat von Allerheiligen, Volkstrauertag und Totengedenktag mit dem Thema befasst, wie Menschen mit Trauer ihrer Mitmenschen, Familienangehörigen oder Kindern umgehen könnten, ohne andere zu verletzen. Ein nicht einfaches Thema, das musste auch der Augsburger Diakon Norbert Kugler zugestehen, obwohl er in der Diözese Augsburg die Kontaktstelle „Trauerbegleitung“ in Augsburg leitet.

Christine Schwarzmeier war froh, dass sie den Kontakt mit dem Augsburger Diakon knüpfen konnte, der bereits viel Erfahrung aus seiner kirchlichen Arbeit mit trauernden Menschen gesammelt hatte. Und um den anwesenden Zuhörerinnen der Landfrauen nicht nur mit seinem Vortrag zu bewegen, hatte Norbert Kugler auch jede Menge an schriftlichen Informationen dabei, die sich die Damen mit nach Hause nehmen konnten, um im erforderlichen Fall darauf zurückgreifen zu können, denn die unendliche Traurigkeit nach Verlust eines lieben Menschen endet nicht mit der Beerdigung, sondern beginnt dort erst richtig, weil vorher viel Organisation zur Beerdigung anfällt und erst nach der Beerdigung sich für viele Menschen erst einmal ein großes schwarzes Loch auftut, teilweise entwickelt sich auch Wut und Verzweiflung bei Hinterbliebenen. Wichtig sei, dem Trauernden sein Recht auf Trauer zu lassen, sein Recht auf Tränen und seine Ratlosigkeit. Niemand solle versuchen, den Trauernden aus seiner Trauer herauszuholen, ein stilles Umarmen sei oft viel besser als langes Reden. Niemand müsse Angst haben, auf Trauernde zuzugehen, es reiche oft, nur einfach da zu sein und seine Hilfe anzubieten. Dabei sei zuhören am wichtigsten, statt selbst zu reden. Auch solle man auf vermeintlich tröstende Worte wie „ es wird schon wieder“ verzichten, denn es werde niemals mehr so sein wie vorher, Tote kämen nicht zurück. Auch versuchter Trost unter dem Motto „anderen geht es doch viel schlechter als Dir“ wäre fehl am Platz, so Kugler, denn das signalisiere: Stell dich nicht so an!

Aber neben der möglichen Trauerbegleitung verwies Diakon Norbert Kugler auf rechtliche Themen. Zum Beispiel sei es nicht verboten, einen geliebten toten Menschen zu Hause bis zu 36 Stunden aufzubahren, wobei eine kurze Verlängerung möglich sei. Dies gelte auch, wenn jemand außerhalb seiner Wohnung gestorben sei. Und außerdem gebe es in Bayern keinen Leichenhaus-Zwang mehr. Bedenken solle man auch, dass jeder Friedhof eine eigene Friedhofssatzung habe und es eine freie Bestatter-Wahl gäbe. Kugler verwies außerdem auf umfangreiche Seminar-Angebote der Diözese Augsburg für trauernde Eltern oder junge Erwachsene sowie zum Beispiel über die Würde der Toten, Vorbereitungen für den Trauerfall oder Gestaltung des Sterberosenkranzes.


 

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