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Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen können kommen

(Rohrbach, wk)

Foto: wikipedia

In einem etwas umständlichen Prozess hatten sich die Gemeinderäte auf ihrer Sitzung dazu durchgerungen, die Kriterien für Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet Rohrbach festzulegen, eine Änderung des Flächennutzungsplans, einen dazu passenden Bebauungsplan sowie die Genehmigung einer Anlage an der Autobahn bei Gambach zu entscheiden.


Foto: Archiv wk

Vor einem Jahr hatte der Gemeinderat einen Auftrag für ein Planungskonzept für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen an ein Ingenieurbüro vergeben. Die Standards für das Konzept wurden im Februar vorgestellt, eine öffentliche Bürgeranhörung (ganz wenige Bürger anwesend) wurde durchgeführt und daraufhin die Planung durch das Ingenieurbüro konkretisiert. Die Damen Linke und Schwarz vom Ingenieurbüro stellten das fertige Planungskonzept vor, das das aber eine langatmige Diskussion entfachte. Die Planer hatten einen Teil des Gemeindegebietes aufgrund gesetzlicher Regelungen von vornherein ausgeschlossen. Andere Gebiete wären geeignet, unterliegen aber gewissen Restriktionen und einige Gebiete wären grundsätzlich geeignet.


Bei der Diskussion über Niedermoorgebiete war zu entscheiden, ob dort Anlagen aufgestellt werden dürfen und wenn ja, ob Erdkabel verlegt oder oberirdische Kabelschächte erlaubt werden. Mit 11 : 7 Stimmen wurde zugestimmt, oberirdische Schächte zu erlauben für max. 750 Kw-Anlagen mit max. 1 ha Fläche. Der andere Knackpunkt war, ob es nicht ausreichen würde, nur die generell erlaubten Flächen entlang der Bundes- und Autobahn freizugeben. Hier entschieden sich die Gemeinderäte mit 10 : 8 auf Antrag von Anton Moosmayr, die Freigabe auf diese Flächen an nicht exponierter Lage mit max. 1 Prozent der Gemeindefläche (14 : 4 Stimmen) freizugeben. Der nächste diskutierte Punkt war der Abstand der Photovoltaik-Anlagen zu Nachbargrundstücken. Dabei gingen die Planer auf Anregungen aus dem Gemeinderat davon aus, dass auf einem Acker jederzeit Hopfen angebaut werden und dieser dann bei den Anlagen zu Verschattungen führen könnte. Hier wurde ein Abstand von 24 Metern vorgeschlagen, der bei einigen Gemeinderäten erst zu Verwirrung führten, weil sie befürchteten, der Landwirt müsse diesen Abstand einhalten und hätte somit eine kleine Ackerfläche – doch es war der Abstand der Anlagen auf der Freifläche gemeint, die die Betreiber einzuhalten hätten. Die Abstandsregelung gilt aber nicht für Straßen und wenn ein Landwirt vertraglich die Reduzierung der Abstände mit den Betreibern regelt, sei das auch in Ordnung. Die Forderung, dass Betreiber den Sitz ihrer Gesellschaft in Rohrbach haben müssten war unstrittig, ebenso die Forderung, dass Rohrbacher Bürger die Möglichkeit haben müssten, sich finanziell an einer solchen Anlage zu beteiligen. Die für die Anlagen notwendigen Planungsgrundlagen (Flächennutzung- und Bebauungsplan) müssen die Betreiber bezahlen.


Einstimmig wurden dann das Gesamtkonzept für die Freianlagen beschlossen sowie der von einem Planungsbüro entworfene Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans und der Antrag auf Errichtung einer Freiflächenanlage bei Gambach entlang der Autobahn von der Ingolstädter Firma Anumar GmbH – die letzten Punkte immer mit einer Gegenstimme.


Ohne weitere Probleme wurden verschiedene Gewerke für die Erweiterung der Kinderkrippe beschlossen – Zaunarbeiten, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten, Pflanzarbeiten (jeweils an die Firma des Gemeinderates Hermann Rottmair – stimmte nicht mit), Naturstein- und Bodenbeläge sowie Einbau einer Teeküche. Ebenfalls einstimmige Auftragsvergaben zur Kanalsanierung Regenwasser Fahlenbach, Mischwasser Wiesenweg und Einzelmaßnahmen Im Gellert. Dort gibt es die Besonderheit, dass nur jeweils kleine Stellen repariert werden müssen, und zwar wird ein ferngesteuerter Roboter eingesetzt, der die Schäden feststellt und vor Ort im Kanal repariert oder ein Rohr ins Rohr schiebt und die Anschlussstellen im Kanal ausschneidet. Zusätzlich wurden die Ausbaubeitragssatzung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung, die Satzung für öffentliche Entwässerungseinrichtungen sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung aktualisiert. Für die Entwässerungsgebührensatzung gab es Gebührenerhöhungen: für die Einleitung von Mischwasser um 62 Cent auf 2,59 Euro/m³ und bei Schmutzwasser um49 Cent auf 2,16 Euro/m³, da das Defizit aus den Jahren 2014 bis 2017 in Höhe von ca. 146.842 Euro ausgeglichen werden muss (gesetzlich so geregelt; die Überprüfung erfolgt alle 4 Jahre). Außerdem wurde beschlossen, bei der Erneuerung der Hauptstraße in Fahlenbach neue LED-Lampen aufzustellen, von den Kosten tragen die Anlieger 40 Prozent der Gesamtkosten von 56.380 Euro.
 

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