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Stadt erinnert an Räum-und Streupflicht

(Mainburg, hal)

 

Der Winter hat sich nun mit starken Schneefällen endlich bemerkbar gemacht. Und somit auch auf die Gefahren, die Schnee, Matsch und Eis mit sich bringen, hingewiesen. Deshalb erinnert das Ordnungsamt der Stadt Mainburg ihre Bürger an die Bestimmungen zur Sicherung der Gehbahnen im Winter. Besonders auf die Verpflichtung des Räum- und Streudienstes der Straßenanlieger wird aufmerksam gemacht.

Erfahrungsgemäß entziehen sich viele Räum- und Streupflichtige ihrer Pflicht, allerdings sollte diese Vorsorge sher ernst genommen werden, da die Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem hat man in einem Unglücksfall aufgrund eines nicht oder unzureichenden gestreuten Gehweges mitzivilrechtlichen Haftungsansprüchen zu rechnen. Selbstverständlich sollte auch die menschliche Seite eines Unfalles nicht außer Acht bleiben. Aus Rücksicht, insbesondere auf ältere und behinderte Menschen wird um die Einhaltung der Räum- und Streupflicht gebeten.

Das städtische Ordnungsamt möchte darauf hinweisen, dass die Räum- und Streupflicht an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen am 8 Uhr besteht und bis 20 Uhr dauert. Die Geschäftsinhaber im Innenstadtbereich, aber auch alle übrigen Gewerbetreibenden sollten beachten, dass ab 7 Uhr vor den Läden geräumt werden muss und nicht erst ab Geschäftsbeginn. Die Verpflichteten bleiben auch dann verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Personen oder Unternehmen wie zum Beispiel Mieter, Hausverwaltungen usw. bedienen.

Ist ein Bürgersteig nicht vorhanden, zählen die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande oder öffentlichen Straßen in einer Breite von einem Meter, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus als Gehbahnen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn sind  so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, so ist das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Stadt stellt für die Ablagerung eine Fläche im Volksfestplatz zur Verfügung.
 

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