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Informationen zur Einführung der getrennten Abwassergebühr

(Mainburg, sh)

Die Stadt Mainburg beseitigte das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) über ihre öffentliche „Entwässerungseinrichtung“. Die für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke entstehenden Kosten wurden bisher auf alle Gebührenschuldner nach ihrem Trinkwasserverbrauch über die Abwassergebühr umgelegt. Künftig wird es jedoch eine separate Schmutzwasser und eine Niederschlagswassergebühr geben.

Für viele Städte und Gemeinden in Bayern, darunter auch Mainburg, bedeutet dies, dass sie die Gebühren verursachergerecht umlegen müssen. Die bisherige Abwassergebühr muss daher eine Schmutzwasser und eine Niederschlagswassergebühr getrennt werden. Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden weiterhin nach den Kubikmetern Frischwasserbezug umgelegt. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung werden künftig nach den Quadratmetern einleitender versiegelter Fläche erhoben.

Um die Gebührentrennung durchzuführen, müssen alle befestigten Flächen ermittelt werden. Grundlage ist für die Berechnung die Menge an bebauten und befestigten Flächen, die direkt oder indirekt in die öffentliche Entwässerungseinrichtung Niederschlagswasser leiten. Mit Rasengittersteinen, Ökopflaster oder Kies und Schotter versehene Flächen zählen ebenfalls zu den befestigten Flächen. Als unbefestigte Flächen gelten jene, von denen das Niederschlagswasser auf Gärten oder Rasen schadlos abläuft oder dort versickert. Die Berechnung erfolgt nach dem Maßstab: Grundstücksfläche x Grundstücksabflussbeiwert. Aus der Digitalen Flugkarte, die vom staatlichen Vermessungsamt geführt wird, wurden die bebauten Flächen übernommen und der prozentuale Anteil der Bebauung an der Gesamtfläche jedes Grundstücks ermittelt.

Vorteil der getrennten Abwassergebühr ist, dass die Gebührenentlastung verursachergerecht verteilt wird. Auf lange Sicht soll sich die neue Verteilung der Abwassergebühr mindernd auf die Gesamtkosten auswirken. Dadurch, dass die Niederschlagswassergebühr künftig nach den m² einleitender Fläche berechnet wird, gibt es (insbesondere bei neu anzulegenden Flächen) finanzielle Anreize, Flächen nur so stark zu versiegeln wie nötig.

Der Gebührensatz ist individuell. Für Einzelfälle ist in der künftigen Satzung ein Korrektiv zugunsten des Bürgers dahingehend vorgesehen, dass dieser eine Einzelberechnung beantragen kann. Dazu wird bei der Stadt Mainburg ein Informationsbüro eingerichtet, das im Erdgeschoss –Haidhaus Zimmer Nr. 1.02 des Rathauses der Stadt noch bis Freitag, den 28.11.2014 geöffnet sein wird. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie der Homepage www.mainburg.de
 

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