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Wohnungsmisere: Genossenschaften als Ausweg

(Wolnzach, rt)

 

Im Mittelpunkt des gestrigen Drei-Königs-Treffens der Kreis-Sozialdemokraten im Wolnzacher Hotel Hallertau stand die Antwort auf die Frage, wie kurzfristig und effektiv bezahlbarer Wohnraum auch im hiesigen Landkreis zur Verfügung gestellt werden kann. SPD-Kreischef Markus Käser präsentierte dazu eine von seiner Partei favorisierte Möglichkeit , nämlich die Gründung einer Wohnunsbau-Genossenschaft als solidarische Selbsthilfe.

Bezahlbares Wohnen sei auch in heutiger Zeit wieder „eines der brennendsten Themen“ und werde es auch die kommenden Jahre bleiben prophezeite Käser. Die über 100 Jahre alte Genossenschaftsidee entfaltet vor diesem Hintergrund einen besonderen Charme und es könnte damit wohl tatsächlich dauerhaft bezahlbarer und sicherer Wohnraum geschaffen werden - wenn sich nur genügend Macher zusammenfinden. Als ein naheliegendes, bereits realisiertes Beispiel nannte der SPD-Kreisvorsitzende die bereits im Jahr 1946 gegründete „Wohnungsbaugenossenschaft Wolnzach“ unter dem damaligen SPD-Bürgermeister Andreas Bollwein. Viele hätten auch heutzutage nicht mehr die Perspektive, sich selbst bei einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren Wohneigentum zu schaffen. Käser wies schon eingangs darauf hin, dass genossenschaftliches Wohnen nicht verwechselt werden dürfe mit sogenanntem sozialen beziehungsweise geförderten Wohnungsbau. Für den gelten bestimmte Einkommensgrenzen des Mieters und er ist beispielsweise nicht mit eigenem Kapital am Mietobjekt beteiligt.

Renaissance der Genossenschaftsidee

Kommunen oder auch der Landkreis hätten etwa über Bauland- oder Einheimischenmodelle nur begrenzte Möglichkeiten, der grassierenden Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Deshalb sei es naheliegend, wieder an die Gründung einer Genossenschaft zu denken. Dem Sozialdemokraten schwebt gewissermaßen eine Renaissance dieses bereits in der Vergangenheit bewährten Erfolgsmodells vor: Dies habe den Vorteil, so Käser, dass eine kleine Gruppe von Leuten, mindestens sieben natürliche Personen seien dazu notwendig, eine Genossenschaft gründen könne. „Jeder Beteiligte hat eine Stimme, das heißt, das ist höchst demokratisch“ und jeder könne mit einem relativ geringen Betrag als Genossenschaftseinlage einsteigen. Der SPD-Kreisvorsitzende nannte eine mögliche Bandbreite von 30.000 bis 60.000 Euro. Die Einlage variiert allerdings mit dem zu finanzierenden Objekt und kann niedriger aber auch höher ausfallen. Man bekomme dafür „ein lebenslanges Wohnrecht, das man auch vererben kann“. Dies sei ein Baustein, den die SPD nun für den ganzen Landkreis nicht nur anregen, sondere auch über eine entsprechende Vernetzung mit Fachleuten aktiv unterstützen wolle. Kommunen könnten sich dabei ebenfalls engagieren, etwa indem sie Baugrund auf Erbpachtbasis zur Verfügung stellen. Anschieben könnte die Gründung einer Genossenschaft laut Käser durchaus auch eine Initiative, ein Verein oder eine andere Institution; ein erfolgreiches Beispiel dazu liefert übrigens die hiesige Bürgerenergiegenossenschaft, die aus dem Energie- und Solarverein heraus entstand.

 

SPD-Kreischef Markus Käser will zusammen mit seiner Partei die Gründung von Genossenschaften unterstützen mit dem Ziel, die Wohnungsnot zu lindern.
 

Etliche Förderungen möglich

Steuerberater und Rechtsanwalt Oliver Eifertinger, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Bürgerenergie-Genossenschaft Pfaffenhofen ist, hielt dann den Fachvortrag über die Voraussetzungen zur Gründung einer Genossenschaft und deren weitere Ausgestaltung.
Dabei wurde deutlich, dass genossenschaftliches Wohnen neben selbst genutzten Wohneigentum und Miete eine weitere Säule der Wohnraumversorgung ist. Bei Wohnungsgenossenschaften sind die Mitglieder in der Regel zugleich Mieter und über ihre Geschäftsanteile auch Anteilseigner der genossenschaftlichen Immobilie. Überdies ist ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung verbunden und es gibt obendrauf in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht gewisse weitere Vorteile. Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme. Die Mitglieder sind von daher gleichberechtigt bei der Mitbestimmung und haben die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung. Genossenschaften zeichnen sich somit nicht nur als wirtschaftliche Unternehmensform aus, sondern gleichermaßen durch Solidarität und gemeinsame Verantwortung. Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Diese Grundsätze sind in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz rechtlich abgesichert.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt im Rahmen ihres Wohneigentumsprogrammes den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und die Neugründung von Wohnungsgenossenschaften. Bund, Länder und Kommunen sind spätestens seit der Verabschiedung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen im Bundestag gefordert Bauland und Liegenschaften verbilligt abzugeben und dabei auch Wohnungsgenossenschaften zu berücksichtigen. Kommunen können beispielsweise auch für die Vergabe von Bauland Konzeptausschreibungen anbieten, womit auch Wohnungsgenossenschaften eine Chance haben, Baugrundstücke zu einem bezahlbaren Preis erwerben zu können.

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