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Pfaffenhofen bekommt gesplittete Abwassergebühr

(Pfaffenhofen, hal/rt)

Grafik: Stadtwerke Pfaffenhofen

 

Die qualitativ hochwertige Reinigung von Abwasser kostet Geld. Letztlich zahlen alle Grundstückseigentümer dafür. Jahrzehntelang gab es in Pfaffenhofen eine einheitliche Abwassergebühr, berechnet allein nach der Menge des verbrauchten Trinkwassers. Das soll sich im kommenden Jahr ändern und für mehr Gerechtigkeit bei der Abrechnung sorgen.

Ab 2018 unterscheiden die Pfaffenhofener Stadtwerke Schmutz-und Niederschlagswasser in der Kanalisation. Die Faustregel dabei: Je mehr Niederschlagswasser auf einem Grundstück versickert, umso weniger Gebühren zahlt dessen Besitzer.

Mit der Umstellung verfolgen die Stadtwerke zwei wichtige Ziele: Zum einen will das Kommunalunternehmen damit die Umwelt besser schützen und Niederschlagswasser im Naturkreislauf halten, denn in Pfaffenhofen fließt viel zu viel davon in die Kanäle. Allein in 2016 waren es 1,3 Millionen von fast 5 Millionen Kubikmeter gereinigtem Abwasser insgesamt. Dieses an sich saubere Niederschlagswasser so aufwändig wie Schmutzwasser zu reinigen, ist unnötige Verschwendung und kostet Geld und Energie. Stattdessen soll Niederschlagswasser künftig beispielsweise Gartenpflanzen zu Gute kommen oder in natürliche Gewässer zurückfließen, wenn dies möglich ist.

Zum anderen ist die gesplittete, also aufgeteilte Gebührenberechnung für Schmutz-und Niederschlagswasser gerechter. Deshalb sieht sie auch der Gesetzgeber vor. Niederschlagswasser verursacht bei den Stadtwerken Pfaffenhofen mehr als zwölf Prozent der Kosten für die gesamte Abwasserentsorgung. Nach einem Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs müssen Kommunen, bei denen diese Grenze überschritten wird, die gesplittete Abwassergebühr einführen. Insgesamt werden die Stadtwerke aber nicht mehr Gebühren einnehmen als bisher. Denn der Preis für die Reinigung des Schmutzwassers, also des verbrauchten Trinkwassers, sinkt durch die gesplittete Abwassergebühr. Dafür aber werden dann ab dem 1. Januar teil- und vollversiegelte Flächen auf den Grundstücken berücksichtigt, deren Abfluss ins Kanalsystem sich bisher gar nicht auf die Abwassergebühr ausgewirkt hat.

Wie hoch die künftige Gebühr ab 2018 sein wird, kann man erst genau kalkulieren, wenn die Stadtwerke zusammen mit den Grundstückseigentümern einen individuellen Überblick über den Versiegelungsgrad gewonnen haben. Gebührenpflichtig werden sämtliche Flächen, die bebaut oder künstlich befestigt sind, sobald von dort Niederschlagswasser in die Kanalisation fließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Wasser auf dem Grundstück selbst oder erst außerhalb der Grenzen in die Abwasserkanäle geleitet wird. Ausgenommen sind Flächen, von denen Niederschlagswasser zulässigerweise in Gewässer abfließen kann oder Flächen, auf denen Wasser vollständig versickert. Falls kein vollständiger Abfluss des Wassers möglich ist, kommt es auf den Grad der Versiegelung der jeweiligen Fläche im Einzelfall an. Kies, Schotter, Rasengittersteine oder sonstige wasserdurchlässige Befestigungen sind von der Gebühr ausgenommen. Bei Baugrundstücken werden die überbauten Flächen der Gebäude herangezogen. Auch wer Zisternen oder ähnliche Vorrichtungen auf dem eigenen Grundstück nutzt, spart bei der gesplitteten Abwassergebühr.

Demnächst erhalten alle Grundstückseigentümer in Pfaffenhofen einen Erhebungsbogen und eine Informationsbroschüre rund um die gesplittete Abwassergebühr. Außerdem werden führende Vertreter des Kommunalunternehmens auf Bürgerversammlungen die Zusammenhänge erklären und Fragen beantworten.
 

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