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Landratswahl: Was der Wähler wissen muss!

(Pfaffenhofen, hr)

Gabi Eder / pixelio.de

Wie geht es weiter? Nachdem gestern bekannt wurde, dass Landrat Martin Wolf unter einer Amnesie leide, stellt sich mehr denn je die Frage, welche Auswirkungen dies auf die am kommenden Sonntag stattfindende Landratswahl hat.

Wie der Kreisvorsitzende Karl Straub gestern gegenüber unserer Redaktion bekanntgab, befindet sich der Landrat zwar körperlich auf dem Weg der Besserung, leide aber an einer Amnesie. Der Kreisvorsitzende betonte in dieser Hinsicht zwar, dass die Neurologen zuversichtlich seien, dass sich die Gedächtnisstörung zurückbilden werde, wie viel Zeit das in Anspruch nehmen wird, das vermag zu diesem Zeitpunkt niemand zu sagen.

Was bedeuten nun diese neuen Entwicklungen für die Wahl am Sonntag? Hier die Antworten auf die drängendsten Fragen:
 

Kann man die Wahl nicht verschieben, bis Landrat Martin Wolf genesen ist?

Eine Frage, die bereits kurz nach dem Unfall laut wurde. Doch in diesem Zusammenhang ist das Wahlrecht recht eindeutig. Wie der Sprecher des Landratsamtes Karl Huber gegenüber unserer Redaktion bestätigte, wurde die Wahlliste am 16. März um 18.00 Uhr geschlossen. Somit kann der anstehende Urnengang auch nicht mehr verschoben werden. „Mit dem Ende der Einreichungsfrist wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen in Gang gesetzt“, erklärte Huber. Das fing bei der öffentlichen Auslegung der Wählerlisten an, ging über den Druck der Wahlzettel und reicht letztlich bis hin zum Versenden der Briefwahlunterlagen.


Könnte jetzt ein Ersatzkandidat zum Tragen kommen?

Auch hier war die Antwort deutlich: Nein. Wie Huber erklärte, hätte dies ebenfalls bis zum 16. März bekanntgegeben werden müssen. „Nach diesem Tag ist es nicht mehr möglich einen anderen Kandidaten aufzustellen“, führt er aus und verwies dabei wieder auf die komplexe Wahlmaschinerie. Somit hätte man seitens der CSU nach dem schweren Unfall von Martin Wolf am 2. April keinen Ersatzkandidaten aufstellen können, da die dafür Frist lange verstrichen war.

 

Kann Martin Wolf am Sonntag gewählt werden?

Rechtlich gesehen auf jeden Fall. Wie Karl Huber erläuterte, befindet sich Landrat Martin Wolf nach seinem Unfall im Krankenstand, ist nicht dauerhaft dienstunfähig und kann somit gewählt werden. Innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen muss allerdings erklärt werden, ob er im Falle eines Sieges, die Wahl annimmt.

Für die Landratswahl am kommenden Sonntag ergeben sich somit unterschiedliche Szenarien:

  • Keiner der drei Kandidaten erreicht im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit von über 50 Prozent. Somit würde die beiden Bestplatzieren in eine Stichwahl einziehen. „Diese muss aber nicht formell angenommen werden“, erklärte Landratssprecher Huber. Hierzu würden die Kandidaten lediglich informiert, dass es in 14 Tagen zu einer Stichwahl kommt.
  • Sollte am Sonntag entweder Norbert Ettenhuber oder Franz Niedermayr die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können, sind Fragen über eine Annahme der Wahl von Martin Wolf hinfällig.
  • Gesetzt dem Fall, dass Martin Wolf gewählt wird, hat dieser sieben Tage Zeit, die Wahl anzunehmen. Im Gesetz heiß es hierzu: „Der Wahlleiter verständigt unverzüglich die Gewählten von ihrer Wahl und fordert sie auf, binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Verständigung und Erklärung müssen schriftlich oder zur Niederschrift bei Landkreiswahlen beim Landratsamt gegeben werden.“ Wie dies im Falle Wolf gehandhabt wird, dazu konnte sich Huber zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht äußern. „Wir prüfen diesen Fall gerade“, so Huber. Eines jedoch ist schon jetzt klar: Sollte Wolf gewinnen und die Wahl nicht annehmen können, dann wird es binnen 90 Tagen zu Neuwahlen kommen.
     

Wahlkampftaktik, oder nicht?

Bei den liberalen sieht man die Entwicklungen der letzten Wochen sehr kritisch. Für sie ist der spärliche Informationsfluss bezüglich des Gesundheitszustandes ganz klar ein Wahlkampfmanöver. Einen ähnlichen Ton schlägt Pfaffenhofens Bürgermeister Thomas Herker in einem Facebook-Post an. Es wäre Betrug am Wähler, wenn an den Wahlständen und gegenüber den Medien bewusst ein nicht gesichertes Bild gezeichnet werden würde. Vorwürfe, die CSU-Kreisvorsitzender Karl Straub weit von sich weist: „Wir haben zu keinem Zeitpunkt Informationen zurückgehalten.“ Zu jeder Zeit seien die Informationen bezüglich des Gesundheitszustandes entsprechend weitergegeben worden. „Nachdem wir am Dienstagabend die Nachricht über die Amnesie bekommen haben, haben wir nach einem Besuch im Krankenhaus diese Meldung ebenfalls sofort nach außen gegeben.“

Wie sich der Gesundheitszustand von Landrat Martin Wolf weiter entwickeln wird, das werden die kommenden Tage und Wochen zeigen. Eines machte Straub am Ende aber schon deutlich: nicht nur innerhalb der Partei, sondern auch innerhalb der Familie ist man zuversichtlich, dass er im Falle einer Wahl wieder ins Amt zurückkommt.

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