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Pörnbach hat nun ein Baulandmodell

(Pörnbach, rt)

 

Ab sofort gilt für den Gemeindebereich von Pörnbach ein Baulandmodell. Damit wird etwa für junge Familien eine Möglichkeit eröffnet im Ort zu bleiben. Bayernweit versuchen Gemeinden seit Jahren auf diese Weise ihre Einwohnerzahl zu steigern und eine lebendige Kommune zu bleiben. Auf der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde das Konzept beschlossen, jedoch nicht ohne Gegenstimmen.

Abgestimmt über das Baulandmodell hat der Pörnbacher Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung. Demnach gibt es unter anderem auch einen Zwang zum Bauen unter bestimmten Bedingungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Zu teils heftigen Diskussionen gekommen ist es unter den Fraktionen speziell über einen Punkt der Vorlage. Dabei ist es um die Einlagefläche gegangen, die der Gemeinde und somit der Allgemeinheit zugutekommt. Die DG sah den Vorwegabzug mit 40 Prozent zu hoch bemessen und favorisierte eine pauschale Abzugsfläche von 1000 Quadratmeter pro Bruttoeinlagefläche.

Die Räte kamen schnell darauf, dass sich dadurch die tatsächliche Beteiligung zwischen 15 und 25 Prozent bewegen würde. Bislang wurden von der Gemeinde 20 Prozent angesetzt. FUW und WG Puch haben dagegen die Auffassung vertreten möglichst Bauland im Einheimischenmodell zur Verfügung zu stellen womit günstiges und bezahlbaren Bauland verwirklicht werden soll. Sie hielten 40 Prozent angemessen. Am Ende ging die Abstimmung gegen die DG-Räte 8 : 5 aus.

Und so sieht das Baulandmodell im Wortlaut aus:

1. Wenn für ein Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplans vom Gemeinderat beschlossen worden ist, wird dieser Bebauungsplan nur fortgeführt, wenn alle Grundstückseigentümer ein Baugebot unterschreiben. Dieses Baugebot wird wie folgt ausgestaltet:
Die nach der Baulandumlegung zugeteilten Grundstücke sind innerhalb von 8 Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen; die Achtjahresfrist beginnt zu laufen mit dem Aufbringen der Bitukiesschicht auf die öffentlichen Straßen. Weitere Verlängerungen über die vorstehende Frist hinaus werden nur noch in besonders begründeten Einzelfällen gewährt.

Für den Fall, dass die Grundstücke innerhalb der oben genannten 8 Jahre nicht mit einem Wohnhaus bebaut sind, erhält die Gemeinde Pörnbach ein Ankaufsrecht. Dieses Ankaufsrecht gilt 10 Jahre, beginnend mit der Aufbringung der Bitukiesschicht auf die öffentlichen Straßen. Den Wert der Grundstücke schätzt der Gutachterausschuss beim Landratsamt.

Private Grundstückseigentümer dürfen für jedes Kind, das noch kein Haus oder unbebautes Baugrundstück im Gemeindebereich im Eigentum hat, ein Baugrundstück ohne Einschränkung behalten. Sollten die Grundstückseigentümer kinderlos sein oder sollten die Kinder bereits ein
Baugrundstück bzw. ein Haus im Eigentum haben, so dürften die Grundstückseigentümer, sofern sie kein weiteres unbebautes Baugrundstück im Gemeindebereich im Eigentum haben, ein Baugrundstück ohne Einschränkung behalten.

2. Die Gemeinde Pörnbach weist in Gebieten, für die noch kein Bebauungsplanaufstellungsbeschluss gefasst ist, nur dann Bauland aus, wenn sie von jedem Grundstückseigentümer vorweg 40 % der
Bruttoeinlagefläche zum Verkehrswert erwerben kann. Nach Abzug der 40 Prozent der Bruttoeinlagefläche muss mindestens eine Bruttoeinlagefläche von 1000 Quadratmeter beim Grundstückseigentümer verbleiben.

3. Das unter Nr. 1 formulierte Baugebot gilt auch für Gebiete, bei denen die Gemeinde vor Aufstellung eines Bebauungsplanes 40 % der Bruttofläche erworben hat.
 

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