Hopfenbauer sät Hanf – und ruft die Polizei auf den Plan
(Reichertshofen, hal/rt)Symbolbild: Pixabay
In der gestrigen Mittagszeit bemerkte ein Spaziergänger zahlreiche Hanfanpflanzen in einem Hopfengarten im Gemeindebereich des Marktes Reichertshofen. Daraufhin informierte er die Beamten der Polizeiinspektion Geisenfeld, die deswegen sogleich ausrückten. Nun bekommt der verantwortliche Landwirt Probleme.
Bei der Überprüfung stellten die Streifenbeamten fest, dass rund um die Fläche des Hopfengartens ungezählte Hanfpflanzen wuchsen. „Klarheit über diese Pflanzung brachte dann eine Befragung des Hopfenbauern. Der war dem Rat eines Biobauern gefolgt, diesen Hanf zum Schutz gegen Hasen und sonstige Tiere auszusäen“, so ein Polizeisprecher.
Diese Methode des Pflanzenschutzes sei zwar grundsätzlich erlaubt, bedürfe aber einer konkreten Genehmigung, heißt es von den Ordnungshütern. Diese Genehmigung hat der Landwirt aber nicht, deswegen bekommt er nun Ärger. Gegen ihn musste ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
„Dieser Nutzhanf hat in Bezug auf Betäubungsmittel keine Wirkung. Zur Sicherheit wurden einige Pflanzen für eine Untersuchung sichergestellt“, erklärt die Polizei. Wie die Ermittlungen ergeben haben, wurde in insgesamt sieben Hopfengärten an unterschiedlichen Örtlichkeit im näheren und weiteren Bereich von Reichertshofen der Nutzhanf gesät und ist dort auch aufgegangen.
Im sogenannten Mehrfachantrag, der Landwirten geläufig ist, müsse der Anbau rechtzeitig als Zwischenfrucht angeben werden, so das Pfaffenhofener Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Nachfrage unserer Zeitung. Dann könne die erforderliche Genehmigung nach entsprechender Prüfung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt werden.
Wer's genauer wissen will, in einem Merkblatt des bayerischen Landwirtschaftministeriums wird das Procedere genau erläutert: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a6_m_hanf.pdf
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