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Treffen kann es jeden

(Manching , rt)

 

Mit einem launigen Vortrag zu einem ernsten Thema setzte der Hospizverein Pfaffenhofen in Manching seine Vortragsreihe zum 20-jährigen Bestehen fort. Rechtsanwalt Wolfgang Putz, Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München, sprach dort über "Patientenrechte am Lebensende".

Rechtsfragen stellen sich selbst am Lebensende. In mehreren hundert Fällen hat Putz das selbstbestimmte Sterben von Menschen begleitet und juristisch durchgesetzt. Der Fortschritt in der Medizin macht es möglich, dass heutzutage Patienten selbst bei schwersten, unheilbaren Gehirnschäden noch lange Zeit am Leben gehalten werden können. In mancherlei Fällen ist es geboten, das "Sterbenlassen" des Patienten juristisch zu erkämpfen. Putz setzte sich vor den etwa 70 Zuhörern in der Aula der Manchinger "Realschule am Keltenwall" nicht nur mit dem Patientenverfügungsgesetz, dem neuen Patientenrechtegesetz und Urteilen zur Sterbehilfe auseinander, er ging auch auf Fragen zu Patientenvollmachten sowie zu Patienten- und Betreuungsverfügungen ein. Dazu gab er wertvolle Tipps, wie diese Formalitäten sinnvoll zu verfassen sind. "Ab dem 18. Lebensjahr sollte sich jeder damit befassen, können es die Eltern regeln", sagte Putz. Denn eine schwerwiegende Gehirnschädigung könne beispielsweise durch einen Unfall auch junge Menschen treffen. Eine Patientenverfügung würde dabei eine einzige Frage regeln: "Wenn der Herrgott mich ruft, komme ich jetzt oder später?"

 

Anwalt Wolfgang Putz ist eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet des Medizinrechtes.

 

Die Vizevorsitzende des Hospizvereins, Beate Bott, erläuterte den Zuhörern unter anderem, welchen Herausforderungen sich die Hospizhelfer in ihrer täglichen und oftmals auch nächtlichen Arbeit stellen. Ehrenamtlich engagierten sich die Mitglieder des Hospizvereines in vielfältigen Aufgabenbereichen. Dazu zählte Bott auch den ambulanten Besuchsdienst, die Begleitung sterbender und trauernder Menschen durch speziell ausgebildete Trauer- beziehungsweise Hospizbegleiter, den Betrieb eines Trauercafés und eine geschützte Trauergruppe für Kinder und Jugendliche auf und zeigte in kurzer Form auch die jeweiligen Hintergründe dazu auf. Viel Zeit nähmen mittlerweile auch die Beratungen zu Patientenverfügungen ein, wie von Bott zu erfahren war.

 

Beate Bott erläutert die Aufgaben des Hospizvereins Pfaffenhofen, dessen 2. Vorsitzende sie ist.

Unterstützt werden kann der Hospizverein durch Spenden oder auch durch eine Mitgliedschaft. Nähere Auskünfte darüber gibt es bei den Sprechstunden im Pfaffenhofener Hospizbüro, Ingolstädter Straße 16/II, Eingang Riederweg, zu folgenden Zeiten: Dienstag 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr; Donnerstag 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis18.00 Uhr - oder auch telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 8 27 51.
 

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