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Der alte Ruf nach einem Bebauungsplan

(Wolnzach, hr)

Ältere Wolnzacher dürften nicht nur der Gasthof zum Garaus, sondern auch den dahinterliegenden Weiher noch kennen. Dieser aber könnte bald aus dem Ortsbild verschwinden, denn für dieses Grundstück liegt eine Bauvoranfrage vor.

„Für uns sind aber in diesem Zusammenhang noch viele Fragen ungeklärt“, so Bürgermeister Jens Machold. Er verwies in diesem Zusammenhang nicht nur auf die erschließungsrechtlichen Aspekte, sondern mehr noch auf mögliche Quellen, die auf dem Grundstück vermutet werden. Zwar konnte bis dato die untere Naturschutzbehörde diesbezüglich keine Aussage treffen, doch seitens des Bund Naturschutzes geht man davon aus, dass sich dort mehrere Quellen befinden. „Diese wären nach §30 Naturschutzgesetz zu schützen“, so der Rathauschef.

Dies ist aber nur eine von vielen offenen Fragen. Auch die Erschließung sieht man im Wolnzacher Rathaus derzeit mit einem großen Fragezeichen versehen. Dabei wurde nicht nur die problematische Ausfahrtssituation an der Preysingstraße thematisiert, sondern mehr noch die Frage, ob die Zufahrt über den Privatweg grundsätzlich möglich ist – sprich, ob es ein entsprechendes Geh- und Fahrtrecht gibt. Dies beschränke sich, so der Einwand, derzeit auf die Bewirtschaftung der Grünfläche. Ob dies nun auch für den Verkehr von zwei Mehrfamilienhäusern gilt, das wiederum wäre noch zu klären.

Neben diesen wurden aber auch noch weitere Fragen, wie beispielsweise die Oberflächenentwässerung, die Parkplatzsituation und eine Anfahrtszone für die Feuerwehr, aufgeworfen. „Wir können diese Fragen hier und heute nicht beantworten“, so Bürgermeister Jens Machold und schlug aus diesem Grund auch vor, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Dies war rein die technische Seite, Gemeinderat Martin Trapp warf den Blick auf das Biotop an sich. „Sollte wir nicht versuchen, diesen Weiher zu erhalten.“

Viele Fragen, die es im Zuge des laufenden Verfahrens noch zu beantworten gilt. Für die Wolnzacher SPD aber ein Punkt um nicht nur nachzuhaken, sondern von Fehlern der Vergangenheit zu sprechen. Mit einem Bebauungsplan hätte man doch diesen Bau verhindern können. In bekannter Manier verwies man dort auf die gemeindliche Planungshoheit und handelte sich zum wiederholten Male einen Rüffel vom Rathauschef ein. „Nur weil sie diesen Satz immer und immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen, wird er deswegen nicht richtiger“, so die deutliche Antwort des Juristen.

Genauer gesagt verwies Bürgermeister Jens Machold auf den Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Dieser besagt: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Konkret für diese Bauvoranfrage bedeutet dies, dass er alleine wenn man die Baugrenzen und die Kubatur betrachtet, zulässig wäre und man ihn auch mit einem neuerlichen Bebauungsplan nicht verhindern könnte. „Dies was hier vorgeschlagen wird, wäre eine Verhinderungsplanung und die ist laut Gesetz nicht möglich“, erklärte Bürgermeister Jens Machold. „Man könne in einem Bebauungsplan nicht das unterschreiten, was in der näheren Umgebung an der Bebauung vorhanden ist.“ Eine deutliche Aussage an alle die im Bebauungsplan das Allheilmittel sehen.

Insgesamt wurde dem Vorhaben dann aber auch, aufgrund der vielen offenen Fragen, das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Im Zuge des Verfahrens, sollen diese nun geklärt werden, dann wird sich zeigen, ob auf dem Garaus-Weiher Häuser errichtet werden können.
 

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