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Schäch-Prozess: Verfahren gegen Geldauflage eingestellt!

(Wolnzach, hr)

Josef Schäch nach dem Prozess mit seinen Anwälten

Es war die viel zitierte Wende im Strafprozess gegen Josef Schäch. Nachdem die Vernehmungen am Vormittag hinsichtlich des Schadens ohne Ergebnis blieben, kam nach der Pause von Richter Martin Rieder die Frage nach einem Vergleich.

„Wir wären einer Einstellung des Verfahren gemäß Paragraph 153a nicht abgeneigt“, erklärte Rieder, worauf sich das Gericht gemeinsam mit den Anwälten zur Beratung zurückzog. Auch Staatsanwalt Thomas Böx signalisierte grundsätzlich, dass er gegen eine Geldauflage von 100.000 Euro, wobei die bereits bezahlten 60.000 Euro angerechnet werden, dazu bereit wäre. Nun also lag der Ball in der Hälfe von Josef Schäch. Würde er dieses Angebot annehmen oder das Verfahren durchfechten?

Nach einer kurzen Bedenkzeit stimmte der Alt-Bürgermeister dem Vergleich zu. „Ich hoffe, dass damit auch ein Teil des politischen Friedens in Wolnzach wiederhergestellt ist“, so Schäch. War das Verfahren damit beendet? Ja, aber dennoch wollte Richter Martin Rieder schon noch einmal etwas Grundsätzliches sagen: „Am Gemeinderat vorbei Beschlüsse zu fassen, das wissen sie, war nicht in Ordnung“, so der Richter, der damit noch einmal die Budgethoheit des Gemeinderates betonte. Dieses Vergehen wurde auch seitens Schäch nicht bestritten.

Gleichwohl hatte die Kammer damit zu kämpfen, dass das Bundesverfassungsgericht hier keine klare Regelung fand. So kamen die Richter dort zu der Auffassung, dass es zwar rechtlich nicht korrekt war die Kassenkredite ohne Wissen des Gemeinderates aufzunehmen, andererseits aber sahen sie den Zinsschaden, um den es im konkreten Fall auch ging, nicht als alleinigen Maßstab für eine Verurteilung. Im Gegenteil hier mussten die geschaffenen Werte dagegengestellt werden. Und dass diese Investitionen nötig waren, daran ließen sowohl wohl der ehemalige Kämmerer Wolfgang Zwack als auch Ludwig Schechinger, der von 2002 bis 2014 im Gemeinderat saß, wenig Zweifel.
„Vermutlich hätten wir dem auch zugestimmt, wenn wir die Finanzlage gekannt hätten“, so der ehemalige Gemeinderat.

So blieb letztlich noch eine Frage, nämlich die ob die Gemeinde aufgrund der 2008 aufgetauchten Schulden handlungsunfähig war und ihr so ein Schaden entstanden ist. Hier bleibt am Ende festzuhalten, dass es zwar Einschränkungen gab, aber man keinesfalls von einer Handlungsunfähigkeit sprechen konnte. Richter Martin Rieder führte hier den Neubau der Turnhalle an.

So bleibt am Ende zwar der Verstoß gegen die Haushaltssatzung, indem Kassenkredite in erhöhtem Maße aufgenommen und entsprechend verschleiert wurden. Da dieses Geld aber in Bauprojekte geflossen ist, kann so der Schaden nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht in dem Umfang festgestellt werden. So zogen alle Verfahrensbeteiligen am Ende mit diesem Vergleich und weiteren 40.000 Euro, zumindest in strafrechtlicher Hinsicht einen Schlussstrich unter die „Wolnzacher Finanzaffäre“, wenngleich Richter Martin Rieder deutlich betonte, dass dies kein Freikauf sei.

Auch Schächs Anwälte begrüßten am Ende die Entscheidung. „Es ist ein angemessenes Ende für dieses Verfahren“, so Hans-Dieter Gross. Ein endgültiger Schlussstrich dürfte das aber noch immer nicht sein, denn wie dies nun alles dienstrechtlich zu bewerten ist, das muss die Landesanwaltschaft in einem Disziplinarverfahren klären. Für Josef Schäch aber kehrt nach diesem Vergleich zumindest auf der strafrechtlichen Seite Ruhe ein.

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