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Landratsamt genehmigt Hähnchenmastbetrieb in Eschelbach

(Wolnzach, ls)

Foto @Pixelio

Seit heute ist es offiziell. Das Landratsamt hat die geplante Erweiterung des Geflügelmastbetriebs in Eschelbach genehmigt. Die Antragssteller um die Familie Höckmeier dürfen nun die bestehenden Stallungen sanieren und die Platzzahl von 40.000 auf 43.000 erhöhen. Dazu kommen zwei neue Hähnchenmastställe mit Platz für jeweils 50.500 Tiere. Auch wenn der öffentliche Druck gegen das Vorhaben groß war – dem Landratsamt sind bei der Entscheidung die Hände gebunden.


152 Nebenbestimmungen, insbesondere zum Baurecht, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz, zum Gewässerschutz, zum Arbeitnehmerschutz und zum Boden- und Naturschutz wurden vom Landratsamt diesbezüglich gefordert. Vor allem die Abluftreinigungsanlagen für die neuen Ställe waren den Gutachtern wichtig. Außerdem müssen die Innerorts bestehenden Anlagen mit 15.000 Mastplätzen stillgelegt werden. „Die Planung des Vorhabens und die Einhaltung bzw. Erfüllung der Genehmigungsanforderungen stellen sicher, dass im Einwirkungsbereich der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden“, erklärt das Landratsamt in einer Erklärung.


Die Behörden machten jedoch auch deutlich, dass es sich dabei nicht um eine Ermessensentscheidung des Landratsamtes handelt. Werden die geforderten Bedingungen nach §6 des Bundeimissionsschutzgesetzes erfüllt oder kann durch die Erteilung von Auflagen sichergestellt werden, dass dies der Fall ist, muss das Landratsamt sein Einvernehmen erteilen. Damit stellt sich dieses gegen die Auffassung vom Markt Wolnzach. Anfang Juni hatte man sich im Gemeinderat gegen die Erweiterung des Betriebes ausgesprochen.


Insgesamt 243 Einzeleinwendungen und 20 Sammeleinwendungen mit insgesamt 2666 Unterschriften wurden dem Landratsamt im Zuge des Genehmigungsverfahrens vorgelegt. Diese gaben nicht nur Lärm- und Geruchsbelästigung zu Bedenken. Auch ethischer Protest regte sich in und um den Wolnzacher Ortsteil Eschelbach, vor allem aufgrund der schwierigen Lebensbedingungen der Tiere. Bis zum 26.Juli kann man im Landratsamt und dessen Internetauftritt Einsicht in den Bescheid nehmen. Danach kann binnen eines Monats Klage dagegen erhoben werden.
 

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