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Windkraftplanung kann weitergehen

(Rohrbach, wk)

 

Alle 19 Kommunen des Landkreises haben sich für die Gründung eines gemeinsamen Planungsverbandes zur landkreisweiten Konzentrations-flächenplanung für Windenergieanlagen geeinigt. Die Kreisverwaltung hat den Entwurf einer Verbandssatzung für den Planungsverband „ Windkraftplanung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm“, erstellt, der allen Bürgermeistern in einer Besprechung zur Verfügung gestellt wurde. Bei dieser Besprechung wurden vor allem die Punkte Stimmen-verteilung und mögliche Ausscheidungsgründe diskutiert.


Der Satzungsentwurf sieht einen Verbandsvorsitzenden und Verbandsräte vor. Die Bürgermeister sind automatisch stimm-berechtigte Verbandsräte und haben einen ständigen (nicht stimm-berechtigten) Stellvertreter aus dem Gemeinderat, der wiederum einen Stellvertreter hat. Jedes Verbandsmitglied hat mindestens eine Stimme und zusätzlich je angefangene 10.000 Einwohner und bis zu 50 qkm eine weitere Stimme sowie je eine weitere Stimme pro weitere angefangene 10.000 Einwohner und bei mehr als 50,01 qkm eine weitere Stimme. Zusätzlich erhält eine Gemeinde eine weitere Stimme, falls auf ihrem Gemeindegebiet Windpotentialflächen ausgewiesen sind. Daraus ergibt sich bei gesamt 43 Stimmen für die einzelnen 19 Kommunen folgendes Bild: 5 Stimmen für Pfaffenhofen, 4 Stimmen für Wolnzach, 3 Stimmen für Geisenfeld, Gerolsbach, Hohenwart , Schweitenkirchen, 2 Stimmen für Hettenshausen, Ilmmünster, Jetzendorf, Manching, Pörnbach, Reichertshausen, Rohrbach, Scheyern, Vohburg und 1 Stimme für Baar-Ebenhausen, Ernsgaden, Münchs-münster, Reichertshofen. Die Stimmen einer Gemeinde können nur einheitlich abgegeben werden.


Der Austritt aus dem Planungsverband soll möglich sein, wenn größere Mindestabstände als im Teilflächennutzungsplan durch Gesetz festgelegt werden oder wenn ein Gericht die Ungültigkeit des beschlossenen Teilflächennutzungsplan als ungültig feststellt, mit der Folge, dass auch außerhalb der ausgewiesenen Flächen eine Genehmigung für Windkraftanlagen erteilt werden müsste.


Wenn die geplante Satzung so von allen Kommunen angenommen wird, kann der Planungsverband seine Arbeit aufnehmen und den Teilflächen-nutzungsplan für Windkraftanlagen im Landkreis verabschieden.
 

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