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Prüfung Hauskanalanschlüsse

(Rudelzhausen, cg)

 

 

Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch ein Abwasserkanal einem natürlichen Alterungsprozess. In bestimmten Zeitabständen ist es deshalb erforderlich, den Zustand des Kanals zu überprüfen. Damit wird eine zuverlässige Ableitung des Abwassers gewährleistet und eine Verschmutzung des Grundwassers verhindert. Für den öffentlichen Bereich bis zum Grundstücksanschluss ist hierfür die Gemeinde zuständig.

 

Gemäß § 12 (Überwachung) der Entwässerungssatzung (EWS) ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich Sammelleitungen durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Bauzustand, insbesondere Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Zu prüfen sind dabei alle Teile der Grundstücksentwässerungsanlage, die im Erdreich oder unter Gebäuden verlegt und an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.
Im Rahmen der Bürgerversammlung am 27.04.2015 um 19.30 Uhr im Gasthaus Festner-Busch in Rudelzhausen wird eine Vertreterin des Wasserwirtschaftsamtes zu diesem Thema informieren. Alle interessierten Gemeindebürger sind dazu herzlich eingeladen.
 

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